Letter #5370
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-10-21
received Königsberg (Królewiec), 1548-10-23 Manuscript sources:
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GStAPK, HBA, C1, No. 1134, f. 3unnumbered
Dem durchlauchten hochgebornenn furstenn und herrnn herrnn Albrechten von Gotts gnadenn marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nurmberg und furst zu Rugenn. / Unnserm hochgunnstigen liebenn herrnn unnd freunndt /
GStAPK, HBA, C1, No. 1134, f. 1unnumbered
Durchlauchter Hochgeborner Furst, hochgunnstiger lieber herr unnd freunnth. /
Unnsere freunntliche unnd vleisswillige diennste zuvornn. /
Was unns E(uer) F(urstliche) D(urchlauch)t / wegenn der tewrunng des hopfenkaufs unnd wie dem abgeholffen möchte werdenn / durch ihr schreybenn zuvorstehenn gebenn / haben wir dermossen eingenomen / das wir auch gerne nebens E(uer) F(urstliche) D(urchlauch)t woltenn vorhelffenn / damit solcher unrath und mangel / der furbaß vieleichte durch diese tewrung möchte zunemen / gewandelt wurde. /
Wir befinden aber nicht bey unns das diese steigrung des hopfenkaufs daher allein ihren ursprung habe / wie E(uer) F(urstliche) D(urchlauch)t anczeigenn / das man des viel thu ausschiffen / dieweil wir wissenn das des wenig ader gar nichts aus unnserm bistumb gefurt unnd ausgeschiffet / sunder aller mit den meltzbrevernn zu Danczig, / Elbinng / unnd Konnigsberg / durch unnsere underthan und sonst frembde kaufleutte aus gedachten dreienn / und anderen stedtenn mehr / die solchen inn unnserm bistumb einkauffen / vorhandelt wirdt. /
Welchen kauf neben der andernn whar / wir bisher keynenn noch laut der landsordnung gewehret / sunder idermenniglich alle kaufsmans ware zukeuffen / unnd inn andere örter zufuhrenn vorgönnet / ab wol dersulben inn unnserm bistumb aus benachbartten örternn zu GStAPK, HBA, C1, No. 1134, f. 2unnumbered besserung unnd nodturfft unnser unnderthann wenig die jhar her gefuret wordenn. / Mussenn es derwegen viel mehr davor haltenn / das gedachter hopfe aus misratunng unnd das dessulbenn im vorgangnen jhar wenig gewachssenn / zu solchem tewren kauf kommen / unnd also hoch gestigen sey. / Weyl aber E(uer) F(urstliche) D(urchlauch)t beduncket / das diese tewrung mit vorbittung des ausschiffens kundte gehindert werdenn / gefelt unns dersulben meynung fast wol / wollen auch die aufs furderlichste den annderenn stendenn des konninglichen orts vormelden / unnd was vonn dennen hierauf wirdt beradtshlagt / wan unns das zukumpt / E(uer) F(urstlichen) D(urchlauch)t alsdann wissen lassenn / inn derer alten unnd gewonlichen gunnst wir unns freuntlich bevelenn / unnd wunschen E(uer) F(urstlichen) D(urchlauch)t mit geluckseliger regirung / vonn Gott dem Allmechtigenn langwerige gesunndtheit.
Datum Heilsberg, denn XXI Octobris MDXLVIII.
Ioannes von Gotts gnaden bischoff zu Ermelandth