» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5370

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-10-21
            received Königsberg (Królewiec), 1548-10-23

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1134
2rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 385v

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 583

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1134, p. 567 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchten hochgebornenn furstenn und herrnn herrnn Albrechten von Gotts gnadenn marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Nurmberg und furst zu Rugenn. / Unnserm hochgunnstigen liebenn herrnn unnd freunndt /

Durchlauchter Hochgeborner Furst, hochgunnstiger lieber herr unnd freunnth. /

Unnsere freunntliche unnd vleisswillige diennste zuvornn. /

Was unns Euer Furstliche Durchlaucht / wegenn der tewrunng des hopfenkaufs unnd wie dem abgeholffen möchte werdenn / durch ihr schreybenn zuvorstehenn gebenn / haben wir dermossen eingenomen / das wir auch gerne nebens Euer Furstliche Durchlaucht woltenn vorhelffenn / damit solcher unrath und mangel / der furbaß vieleichte durch diese tewrung möchte zunemen / gewandelt wurde. /

Wir befinden aber nicht bey unns das diese steigrung des hopfenkaufs daher allein ihren ursprung habe / wie Euer Furstliche Durchlaucht anczeigenn / das man des viel thu ausschiffen / dieweil wir wissenn das des wenig ader gar nichts aus unnserm bistumb gefurt unnd ausgeschiffet / sunder aller mit den meltzbrevernn zu Danczig, / Elbinng / unnd Konnigsberg / durch unnsere underthan und sonst frembde kaufleutte aus gedachten dreienn / und anderen stedtenn mehr / die solchen inn unnserm bistumb einkauffen / vorhandelt wirdt. /

Welchen kauf neben der andernn whar / wir bisher keynenn noch laut der landsordnung gewehret / sunder idermenniglich alle kaufsmans ware zukeuffen / unnd inn andere örter zufuhrenn vorgönnet / ab wol dersulben inn unnserm bistumb aus benachbartten örternn zu besserung unnd nodturfft unnser unnderthann wenig die jhar her gefuret wordenn. / Mussenn es derwegen viel mehr davor haltenn / das gedachter hopfe aus misratunng unnd das dessulbenn im vorgangnen jhar wenig gewachssenn / zu solchem tewren kauf kommen / unnd also hoch gestigen sey. / Weyl aber Euer Furstliche Durchlaucht beduncket / das diese tewrung mit vorbittung des ausschiffens kundte gehindert werdenn / gefelt unns dersulben meynung fast wol / wollen auch die aufs furderlichste den annderenn stendenn des konninglichen orts vormelden / unnd was vonn dennen hierauf wirdt beradtshlagt / wan unns das zukumpt / Euer Furstlichen Durchlaucht alsdann wissen lassenn / inn derer alten unnd gewonlichen gunnst wir unns freuntlich bevelenn / unnd wunschen Euer Furstlichen Durchlaucht mit geluckseliger regirung / vonn Gott dem Allmechtigenn langwerige gesunndtheit.

Datum Heilsberg, denn XXI Octobris MDXLVIII.

Ioannes von Gotts gnaden bischoff zu Ermelandth