Dem hochwirdigen in Goth Fursten und Herren, / herren ⌊Johanni / von Gotes genaden des loblichen stichs zcu Ermelandt bisschove⌋ etc., unserm genedigem herren
Hochwirdiger in Goth Furste, / Genediger Herre. /
Unser boreitwillige und unvordrossene dienste / seint Ewer Hochwirdigste Gnade alleczeit bevoran entpholen. /
Genediger Herre. /
Ewer Hochwirdigste Gnaden ⌊⌋ / den XXV dieses monats Augusti / an uns / gefertiget / haben wir gestern vor dato / entphangen / und doraus wes sie von dem hochwirdigen in Goth fursten und hern hern ⌊Tidemanne bisschove zcu Culmen⌋, / unser genediger herr, in andtwurt, / nemlich der furhabenden botschaft halben / bekommen / wol eingenommen / und gerne gehort / und sunderlich das seine Hochwirdigste Gnade bynnen XIIII tagen ungefehrlich / sich zcu denselbigen zcuge zcu erheben / geneigt und bedochten sey. / Dortzu wir denne Irer Hochwirdigste Gnaden und alle den andern mitte verordenten / erstlich Gotes genade, / dortzu leibes gesuntheit / wol und geluckliche widderfaert / sampt vorhofter gutter ausrichtunge wunschen wollen etc. / Was aber Ewer Hochwirdigste Gnade bedencken / und her ⌊Johan von Werden⌋ als eynes der verordenten person etc. betrift / der nuh erst anhenn kommen / und doch (wie Ewer Hochwirdigste Gnade ⌊⌋) schwach sein sol etc. und derhalben / dise reise / schwerlich wurth undergehen konnen. / Welcher halben / dan Ew[er] Hochwirdigste Gnade achtet den ersamen her ⌊Georgen Giszen⌋ in gemelten der ⌊Johan von Werden⌋ stett / zcu verordenen / und der stett willen und bekentnis dorzcu zcufurderen etc. / Sulchs lossen wir uns nicht alleine wolgefallen / besunder wir schon desselbigen also bedocht / auch an hochgemelten ⌊hern von Culmen⌋ / dergleichen an hern ⌊Johan von Werden⌋ / vorschrieben haben. / Welchs andtwurth, / nemlich von her ⌊Johan von Werden⌋, / wir alle stunde gewertigk / und so balte wir des bekommen, / wollen wir / nicht unterlossen / ferner bey den stetten, / das jenige / das Ewer Hochwirdigste Gnade ⌊⌋ / zcu thuende / ader nicht zcu thunde / was die gelegenheit furdern / und her ⌊Johan von Werden⌋ rescript uns weisen / und lernen wirth. /
Dweil uns aber, Genediger Herre, / gestern vor dat[o] [aberm]ols angeczeigt / das ymmers noch der herre ⌊marienburgischen woywode⌋ / an die ⌊kayserliche maiestet⌋ / vom ⌊unserm hern⌋ geschickt werdenn soll. / Whoraus wir in bekommernis gestelt werden, / ab auch nichts deste mynder die bewuste botschaft / an der ⌊junge konigliche maiestet⌋ fortgehen / und ab auch der ⌊herre von Culmensehe⌋ / an den hern ⌊woywoden⌋ itztgenant / die sach / und reÿsze / zu undergehende / gesinnet sein werde ader nicht. / Wie nuh Ewer Hochwirdigste Gnade sulchs ansehen / ader bey sich erfinden / ader sunst vormerckt werde. /
Bittenn wir uns des aufs erste / als das Ewer Hochwirdigste Gnaden gelegen sein moge / eynen bescheit / mite zcutheilen. / Welchs alles wir Ewer Hochwirdigste Gnade auf ihr schreiben / dienstlicher wolmehnunge / zur andtwurth nicht haben unangeczeigt lossen wellen / unde thun hiermit dieselbage(!) Gote lange gesunt unde seliglich bevehlen. /