Letter #4650
Gdańsk Town Council to Ioannes DANTISCUSGdańsk (Danzig), 1546-08-30
received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-09-05 Manuscript sources:
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Dem hochwirdigen in Goth Fursten und Herren, / herren Johanni / von Gotes genaden des loblichen stichs zcu Ermelandt bisschove etc., unserm genedigem herren
Hochwirdiger in Goth Furste, / Genediger Herre. /
Unser boreitwillige und unvordrossene dienste / seint Ewer Hochwirdigste Gnade alleczeit bevoran entpholen. /
Genediger Herre. /
Ewer Hochwirdigste Gnaden schrifte / den XXV dieses monats Augusti / an uns / gefertiget / haben wir gestern vor dato / entphangen / und doraus wes sie von dem hochwirdigen in Goth fursten und hern hern Tidemanne bisschove zcu Culmen, / unser genediger herr, in andtwurt, / nemlich der furhabenden botschaft halben / bekommen / wol eingenommen / und gerne gehort / und sunderlich das seine Hochwirdigste Gnade bynnen XIIII tagen ungefehrlich / sich zcu denselbigen zcuge zcu erheben / geneigt und bedochten sey. / Dortzu wir denne Irer Hochwirdigste Gnaden und alle den andern mitte verordenten / erstlich Gotes genade, / dortzu leibes gesuntheit / wol und geluckliche widderfaert / sampt vorhofter gutter ausrichtunge wunschen wollen etc. / Was aber Ewer Hochwirdigste Gnade bedencken / und her Johan von Werden als eynes der verordenten person etc. betrift / der nuh erst anhenn kommen / und doch (wie Ewer Hochwirdigste Gnade schreibet) schwach sein sol etc. und derhalben / dise reise / schwerlich wurth undergehen konnen. / Welcher halben / dan Ew[er] Hochwirdigste Gnade achtet den ersamen her Georgen Giszen in gemelten der Johan von Werden stett / zcu verordenen / und der stett willen und bekentnis dorzcu zcufurderen etc. / Sulchs lossen wir uns nicht alleine wolgefallen / besunder wir schon desselbigen also bedocht / auch an hochgemelten hern von Culmen / dergleichen an hern Johan von Werden / vorschrieben haben. / Welchs andtwurth, / nemlich von her Johan von Werden, / wir alle stunde gewertigk / und so balte wir des bekommen, / wollen wir / nicht unterlossen / ferner bey den stetten, / das jenige / das Ewer Hochwirdigste Gnade sch[rei]bet / zcu thuende / ader nicht zcu thunde / was die gelegenheit furdern / und her Johan von Werden rescript uns weisen / und lernen wirth. /
Dweil uns aber, Genediger Herre, / gestern vor dat[o] [aberm]ols angeczeigt / das ymmers noch der herre marienburgischen woywode / an die kayserliche maiestet / vom unserm hern geschickt werdenn soll. / Whoraus wir in bekommernis gestelt werden, / ab auch nichts deste mynder die bewuste botschaft / an der junge konigliche maiestet fortgehen / und ab auch der herre von Culmensehe / an den hern woywoden itztgenant / die sach / und reÿsze / zu undergehende / gesinnet sein werde ader nicht. / Wie nuh Ewer Hochwirdigste Gnade sulchs ansehen / ader bey sich erfinden / ader sunst vormerckt werde. /
Bittenn wir uns des aufs erste / als das Ewer Hochwirdigste Gnaden gelegen sein moge / eynen bescheit / mite zcutheilen. / Welchs alles wir Ewer Hochwirdigste Gnade auf ihr schreiben / dienstlicher wolmehnunge / zur andtwurth nicht haben unangeczeigt lossen wellen / unde thun hiermit dieselbage(!) Gote lange gesunt unde seliglich bevehlen. /
Datum Dantzigk, am XXX-sten Augusti / anno etc. XLVI.
Ewer Hochwirdigste Gnade [dienstw]illige burgermeister und radtmanen der stadt Dantczigk
Postscript:
Dweile auch, Genediger Herre, / ethwan der her pomerellischer woywodde / in Got vor scheiden / des szele / bey Goth ruhen musse / derwegen dan nuh permutation und enderunge der empther und stellen / in koniglichem rathe erfolgen will. / Gelanget en Ewer Hochwirdigste Gnade unser fleisigk bitten / sie wolle als der sichere und genedige liebhaber dieses landes / mitte helffen trachten. / Domitte sulchs dergestalt gescheen / und die wahle / auf die ergehen moge / die dem lande / mit gutten rathe / und sunst wol dienen und nutze werden knitten. / Dortzu Ewer Hochwirdigste Gnade ane unser erinnerunge / ane zcweifel / wol mit dem besten gedencken werden etc.