AAWO, AB, D.97, f. 121r
Hochwirdiger in Goth Furste, / Genediger Herre. /
Unser boreitwillige und unvordrossene dienste / seint Ewer H(ochwirdigste) G(nade) alleczeit bevoran entpholen. /
Genediger Herre. /
Ewer H(ochwirdigste) G(nade)n ⌊⌋ / den XXV dieses monats Augusti / an uns / gefertiget / haben wir gestern vor dato / entphangen / und doraus wes sie von dem hochwirdigen in Goth fursten und hern hern ⌊Tidemanne bisschove zcu Culmen⌋, / u(nser) g(enediger) h(err), in andtwurt, / nemlich der furhabenden botschaft halben / bekommen / wol eingeno(m)men / und gerne gehort / und sunderlich das seine H(ochwirdigste) G(nade) bynnen XIIII tagen ungefehrlich / sich zcu de(n)selbigen zcuge zcu erheben / geneigt und bedocht(en) sey. / Dortzu wir denne Irer H(ochwirdigste) G(nade)n und alle den andern mitte verordent(en) / erstlich Gotes genade, / dortzu leibes gesuntheit / wol und geluckliche widd(er)faert / sampt vorhofter gutter ausrichtunge wunschen wollen etc. / Was ab(er) Ewer H(ochwirdigste) G(nade) bedencken / und h(er) ⌊Johan von Werd(en)⌋ als eynes der verordent(en) person etc. betrift / AAWO, AB, D.97, f. 121v der nuh erst anhenn kommen / und doch (wie Ewer H(ochwirdigste) G(nade) ⌊⌋) schwach sein sol etc. und derhalben / dise reise / schwerlich wurth undergehen konnen. / Welcher halben / dan Ewer hidden by binding⌈[er]er hidden by binding⌉ H(ochwirdigste) G(nad)e achtet den ersamen her ⌊Georg(en) Giszen⌋ in gemelten der ⌊Johan von Werd(en)⌋ stett / zcu verordenen / und der stett willen und bekentnis dorzcu zcufurderen etc. / Sulchs lossen wir uns nicht alleine wolgefallen / besunder wir schon desselbigen also bedocht / auch an hochgemelten ⌊hern von Culmen⌋ / dergleichen an hern ⌊Johan von Werden⌋ / vorschrieben haben. / Welchs andtwurth, / nemlich von her ⌊Johan von Werd(en)⌋, / wir alle stunde gewertigk / und so balte wir des bekommen, / wollen wir / nicht unterlossen / ferner bey den stett(en), / das jenige / das Ewer H(ochwirdigste) G(nade) ⌊⌋ / zcu thuende / ader nicht zcu thunde / was die gelegenheit furdern / und her ⌊Johan von Werd(en)⌋ rescript uns weisen / und lernen wirth. /
Dweil uns aber, Genediger Herre, / gestern vor dato hidden by binding⌈[o]o hidden by binding⌉ AAWO, AB, D.97, f. 123r aberm stain⌈[aberm]aberm stain⌉ols angeczeigt / das ym(m)ers noch d(er) herre ⌊marienburgisch(en) woywode⌋ / an die ⌊kayserliche ma(ieste)t⌋ / vom ⌊unserm hern⌋ geschickt werdenn soll. / Whoraus wir in bekommernis gestelt werden, / ab auch nichts deste mynd(er) die bewuste botschaft / an der ⌊junge ko(niglich)e ma(ieste)t⌋ fortgehen / und ab auch der ⌊herre von Culmensehe⌋ / an den hern ⌊woywoden⌋ itztgenant / die sach / und reÿsze / zu undergehende / gesinnet sein werde ader nicht. / Wie nuh Ewer H(ochwirdigste) G(nade) sulchs ansehen / ader bey sich erfinden / ader sunst vormerckt werde. /
Bittenn wir uns des aufs erste / als das Ewer H(ochwirdigste) G(nade)n gelegen sein moge / eynen bescheit / mite zcutheilen. / Welchs alles wir Ewer H(ochwirdigste) G(nade) auf ihr schreiben / dienstlicher wolmehnunge / zur andtwurth nicht haben unangeczeigt lossen wellen / unde thun hiermit dieselbage(!) Gote lange gesunt unde seliglich bevehlen. /