Was in negster ⌊tagfarth⌋ die hernn ⌊
koningliche ...⌋
redte / sich wegenn des newenn Deutzschenn Meisters ... fruchtet und an ⌊koningliche majestet⌋ geschribenn , / ist uns auch den XIX disses mondts von ⌊furstlicher durchlaucht⌋ durch ihr ⌊⌋, / uns von ders[ul]benn eigen bothen uberantwurt, / kundt gethan, / wie Ewer Erbarkeit aus eingelegter davon copienn zuvornemen haben, / die wir freu...lich bitten und vormanenn, / diesenn handel , / dieweil uns allen daran nicht wenig gelegenn, / wol zu behertzigenn und daruber reiffes bedencken zuhalten, / wie dem vorzukomen u[nd] der anschlag dem feinde zuweren sei. / Und was Ewer Erbarkeit also under sich eintrechtiglichenn beschlissenn werdenn, / bitten wir uns aufs furderlichste wissenn zulassenn, / damit solchs a... erste an ⌊koningliche majestet⌋ mechte gebracht werdenn. / Wollet auch der copien abschrifte ferner an einenn ⌊ersamen radt von Dantzig⌋ ... ⌊Thornn⌋ fertigenn, / auf das von ihnenn auch gleicher gestalt / die sache boratslaget / und ihres bedenckenn uns eingebracht werden, / wie wir und den das gentzlich zu Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichenn genaden bovelen, / vorshen wol....