Letter #3074
Ioannes DANTISCUS to Georg SCHEWECKEs.l., 1547-04-06
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D(omi)no Georgio Scheuek(en)
Unsernn etc.
Wir habenn E(wer) E(rbarkei)t schreibenn, / den 22 Martii datirt, nebenn dem, so uns gestrigs tages durch unserer swester son ist uberantwurt, erhaltenn, / und fast gerne gelesenn. / Thun uns zufurderst keg kegen E(wer) E(rbarkei)t bedanckenn, / das die unsernthalbenn sich in unsers unmundigen ohems Georgen Schultzenn sachenn so bemuhet, und ... illegible⌈...... illegible⌉ das die teilung nu zum ende bracht vorholfenn hat. / Die weil aber noch die expens zu furdernn vorhandenn, / seindt wir bedocht, / gedochtenn unsern ohem / balde noch den feie heiligen oster feiertagen[1] deshalben noch Dantzig on the margin⌈noch Dantzignoch Dantzig on the margin⌉ abzufertigenn, / bei dem wir E(wer) E(rbarkei)t alsdan superinscribed in place of crossed-out ouch⌈ouch alsdan alsdan superinscribed in place of crossed-out ouch⌉ nicht vorhalten wollenn, was uns unser bothenn, / die wir bei der jungen und alten konniglichenn m(ajeste)t superinscribed⌈m(ajeste)tm(ajeste)t superinscribed⌉ aussen haben, / vor zeitungen werdenn einbringenn, / und damit uns kegen E(wer) E(rbarkei)t vor die itzigen zugeschickten zeitung(en), / die uns angenem gewesen, / danckbar erzeigenn. / Ess wolte auch E(wer) E(rbarkei)t, wen unser ... illegible⌈...... illegible⌉ unmundiger ohem ankomen wirt, / und seine sache ferner wegenn der expens widder Peter Brandt vorstellenn, / ihm mit hulfe und radt furderlich zu sein nicht nachlassenn, / auf das ehr derer entschaft gantz und gar erlangen mugte, / und seim tundt in andere wege richten, / darzu wir ihn zuvorhelfen bedocht seindt. / Wir haben auch von unserer swester sone eingenomen / den seltzamen zufal, so sich mit seinem grosvater, Peter Lickofeth zutregt, / eingenomen, / und tragen mitleiden uber den gutten alten man, / das ehr nu in seinem alter mit solcher muhe beladen wirth. / Bittenn derwegenn freuntlichenn, E(wer) E(rbarkei)t wolte ihn mit ihrem beistand nicht vorlassenn, / damit ehr von dem bekumernis mochte gefreiet werdenn. / Was sunst E(wer) E(rbarkei)t wirdt zuwissenn sein, / wollen wir genugsam auf zukunftige tagfart, die der superinscribed⌈derder superinscribed⌉ almechtige Got, / dem wir E(wer) E(rbarkei)t bovelenn, / mit gesuntheit uns allen vorleienn wolte, / mit dersulbenn bereden.
Dat(um) den 6 Ap(ri)lis 47.
[1 ] April 10