» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #3074

Ioannes DANTISCUS to Georg SCHEWECKE
s.l., 1547-04-06


Manuscript sources:
1rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 264r

Auxiliary sources:
1register in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 373-374

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Domino Georgio Scheueken

Unsernn etc.

Wir habenn Ewer Erbarkeit schreibenn, / den 22 Martii datirt, nebenn dem, so uns gestrigs tages durch unserer swester son ist uberantwurt, erhaltenn, / und fast gerne gelesenn. / Thun uns zufurderst kegen Ewer Erbarkeit bedanckenn, / das die unsernthalbenn sich in unsers unmundigen ohems Georgen Schultzenn sachenn so bemuhet, und das die teilung nu zum ende bracht vorholfenn hat. / Die weil aber noch die expens zu furdernn vorhandenn, / seindt wir bedocht, / gedochtenn unsern ohem / balde noch den heiligen oster feiertagen deshalben noch Dantzig abzufertigenn, / bei dem wir Ewer Erbarkeit alsdan nicht vorhalten wollenn, was uns unser bothenn, / die wir bei der jungen und alten konniglichenn majestet aussen haben, / vor zeitungen werdenn einbringenn, / und damit uns kegen Ewer Erbarkeit vor die itzigen zugeschickten zeitungen, / die uns angenem gewesen, / danckbar erzeigenn. / Ess wolte auch Ewer Erbarkeit, wen unser unmundiger ohem ankomen wirt, / und seine sache ferner wegenn der expens widder Peter Brandt vorstellenn, / ihm mit hulfe und radt furderlich zu sein nicht nachlassenn, / auf das ehr derer entschaft gantz und gar erlangen mugte, / und seim tundt in andere wege richten, / darzu wir ihn zuvorhelfen bedocht seindt. / Wir haben auch von unserer swester sone / den seltzamen zufal, so sich mit seinem grosvater, Peter Lickofeth zutregt, / eingenomen, / und tragen mitleiden uber den gutten alten man, / das ehr nu in seinem alter mit solcher muhe beladen wirth. / Bittenn derwegenn freuntlichenn, Ewer Erbarkeit wolte ihn mit ihrem beistand nicht vorlassenn, / damit ehr von dem bekumernis mochte gefreiet werdenn. / Was sunst Ewer Erbarkeit wirdt zuwissenn sein, / wollen wir genugsam auf zukunftige tagfart, die der almechtige Got, / dem wir Ewer Erbarkeit bovelenn, / mit gesuntheit uns allen vorleienn wolte, / mit dersulbenn bereden.

Datum den 6 Aprilis 47.