Wir habenn Ewer Erbarkeit ⌊⌋, / den 22 Martii datirt, nebenn dem, so uns gestrigs tages durch unserer swester son ist uberantwurt, erhaltenn, / und fast gerne gelesenn. / Thun uns zufurderst kegen Ewer Erbarkeit bedanckenn, / das die unsernthalbenn sich in unsers unmundigen ohems ⌊Georgen Schultzenn⌋ sachenn so bemuhet, und das die teilung nu zum ende bracht vorholfenn hat. / Die weil aber noch die expens zu furdernn vorhandenn, / seindt wir bedocht, / gedochtenn unsern ⌊ohem⌋ / balde noch den heiligen oster feiertagen deshalben noch ⌊Dantzig⌋ abzufertigenn, / bei dem wir Ewer Erbarkeit alsdan nicht vorhalten wollenn, was uns unser bothenn, / die wir bei der ⌊jungen und alten konniglichenn majestet⌋ aussen haben, / vor zeitungen werdenn einbringenn, / und damit uns kegen Ewer Erbarkeit vor die itzigen zugeschickten zeitungen, / die uns angenem gewesen, / danckbar erzeigenn. / Ess wolte auch Ewer Erbarkeit, wen unser unmundiger ⌊ohem⌋ ankomen wirt, / und seine sache ferner wegenn der expens widder ⌊Peter Brandt⌋ vorstellenn, / ihm mit hulfe und radt furderlich zu sein nicht nachlassenn, / auf das ehr derer entschaft gantz und gar erlangen mugte, / und seim tundt in andere wege richten, / darzu wir ihn zuvorhelfen bedocht seindt. / Wir haben auch von unserer ⌊swester⌋ sone / den seltzamen zufal, so sich mit seinem grosvater, ⌊Peter Lickofeth⌋ zutregt, / eingenomen, / und tragen mitleiden uber den gutten alten man, / das ehr nu in seinem alter mit solcher muhe beladen wirth. / Bittenn derwegenn freuntlichenn, Ewer Erbarkeit wolte ihn mit ihrem beistand nicht vorlassenn, / damit ehr von dem bekumernis mochte gefreiet werdenn. / Was sunst Ewer Erbarkeit wirdt zuwissenn sein, / wollen wir genugsam auf zukunftige ⌊tagfart⌋, die der almechtige Got, / dem wir Ewer Erbarkeit bovelenn, / mit gesuntheit uns allen vorleienn wolte, / mit dersulbenn bereden.