Letter #5285
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1542-08-22
received 1542-08-27 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gottes gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pomern, der Cassuben und Wenden hertzogen, / burggraffen zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde /
Durchlauchtiger, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /
Das wir ein zeit lang Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht geschrieben, / hat geursacht, / das uns nichts bisher zugekommen, / domit nottig were Ewer Furstliche Durchlaucht zuersuchen. / Wie aber dismall der achtbar wirdige her Achatius von der Trenck, unser kirchen thumher und landtprobst zum Allenstein, / an uns gelanget, / hat er uns mit beschwertem gemuet und kleglich vorbracht, / wie in ein etlicher Fridrich Treger, / des vater under unserm wirdigen capittel gesessen, / mit lesterlichem und absagendem schreiben, / das gemelter Fridrich an seinen bruder Seuerin gethan, / welchs wir auch uberlesen, / ubel, / schmelich / und schandtlicher weiss hab ausgericht und im domit feintlich nachzusetzen vorgenommen, / wie dan solchs weiter gedachter her landtprobst mit zuschickung desselbtigen brieffs / wirt lassen anzeigen. /
Dieweil wir dan wissen, / das im Euer Furstliche Durchlaucht nicht so fast, / das er mit seiner freundtschaft des adels under Ewer Furstlichen Durchlaucht gesessen, / also von wegen seiner tugenden und gevlissenen dienste, / mit den er sich Ewer Furstlichen Durchlaucht undertheniglich gerne thut vorhaltenn, / mit sondern gnaden ist gewogen, / und wir im auch, / wie unser kirchen mitbruder mit pflichtiger schuldt / in allem, das im zu ehren und gut gereichen muge, / vorwant sein, / hab wir in mit diesem unsern vleissigen vorschreiben an Ewer Furstliche Durchlaucht in solchem seinem anliegen nicht konnen vorlassen / freuntlich und mit hochem vleis von Ewer Furstlichen Durchlaucht bittend, / zuvorschaffen, / das solcher lesterer und absager, / der sich bei etlichen Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan thut enthalten, / mocht uberkommen / und in kegenwertigkeit des hern landtprobsts, / der sich auch under Ewer Furstlichen Durchlaucht zu rechte erbeut, / vorhort und gestraft werdenn, / welchs wir / mit gemeltem unser kirchen mitbruder / umb Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlich und undertheniglich zubeschulden und vordienen zu allen zeitten willig, / gevlissen / und nach vormogen bereitt wollen werden gefundenn. /
Datum Heylsberg, den XXII Augusti M D XLII.
Ioannes, von Gottes gnadenn bischoff zu Ermelandt /
Ioannes / episcopus Varmiensis etc. manu propria subscripsit
Postscript:
Von newen zeittungen ist uns gestrigs tags zukommen, / das der Turcke mit aller seiner gewalt uff einer / und die zwene walachschen woywoden mit den Tattern auff der andern seitten in Hungern ziehen, / dohin sich auch mit all seinem vormugen romische konigliche maiestet thut begeben. /
Das auch churfurstliche Durchlaucht von Brandenburg vor Offen in der belegerung mit allen Hungern liege, / die ir Durchlaucht fast holt unnd willig sein, / derhalben, das die hungarisch gebluts ire churfurstin zum gemalh habe etc. Es wirt auch vor gewis geschrieben, / das von babstlicher heyligkeit zwuschen keyserlicher maiestet / und dem konige von Franckreich uff zwei jar ein starcker anstandt sei gemacht etc. Hat Ewer Furstliche Durchlaucht dergleichen was, / wolde uns solchs mitteylenn etc.