Dem durchlauchtigen, hochgebornen fursten unnd herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff tzu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / tzu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unnserm hochgunstigen, lieben hern und freunde
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dinste zuvoran. /
Wie Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋, / den XXIIII dits mondts ausgangen, / das wir gestrigs tags entpfangen, / thut melden, / das Ewer Furstlichen Durchlaucht t[i]ff / hartenn schaden genommen, / und derwegen not ... sey, / das zu solches schadens besserung die solten hel..., / die des tiffs gebrauchen, / nemlich unser stadt ⌊Braunsberg eÿnwoner⌋ / etc., woruff wir freuntlicher, zugethaner weis Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht wollen berg[e]n, / das / unsers achtens / die unsern von Braunsberg durch dis tieff im wenigsten ÿre nahrung suchen, / dieweil sie iren handel den meisten teill durch ⌊Dantzig⌋ furen, / doselbst / und fordan weiter iren frommen schaffen, / auch dis tiffs, / das seine zolle und renthen hat, / dovon inn nichts zukompt, / dergestalt nichts geniessen. / Solten sie sich Ewer Furstlichen Durchlaucht underthanen, den ⌊ersamen von Konigsberg⌋, / in solche hulffe begeben, / wurden auch die ⌊ersamen von Dantzig⌋, / wan ire bulwerg und tiff schadhafftig befunden, / dergleichen steuer von inen furdern. / Solchs zuvormeiden, / und das auch Euer Furstlichen Durchlaucht underthan / von den unsern newigheit, / welche in nicht zustehet, / begeren, / wil den unsern in keinen weg bekuemen, / sich in ungewonliche beschwer einzulassen. / Wo die aber sonst / ane irer freiheit vorletzung Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan nutzlichen willen werden mugen thun, / sollen sie dorzu bereitt sein, / auch dorzu von uns gehalten werden, / Euer Furstliche Durchlaucht bittend, disse unser antwort aus hochem furstlichem vorstande / der billigheit nach / zuermessen, / und gunstig anzunehmen, / und die ⌊ersamen von Konigsberg⌋ von solchem ungehorten anfurdern / abzuwenden. / Worynne wir aber Ewer Furstlichen Durchlaucht unnd derselbten underthan / fueglicher weis / wilferig, / auch vil guts und nutz zuthun, / forderlich mugen sein, / sal an unserm gneigten willen nichts abgehen, / dan derselbten Ewer Furstlichen Durchlaucht, / der wir von Gote dem almechtigen langwerige und gluckselige gesuntheit bitten, / freuntlich zudienen, sein wir erbottig und geflissen.
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋
⌊Ioannes⌋ episcopus Varmiensis subscripsit