E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t gantz freuntlich und gunstig ⌊⌋ uff unser negst ⌊⌋ / haben wir gestriges tages / bei diesem lauffenden bothen / uberkommen, / doraus uns guter bericht ist worden, / den wir mit grosser danckbarkeit angenommen, / auch nicht weniger dancken, / das E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t in der sachen unsers ⌊burggraffen⌋ bruder, / des erbarn ⌊Matts von Elditten⌋, / von wegen des testaments / sich gnediglich erbotten / und uns mit der zeit / die gelegenheit desselbten / wil wissen lassen. /
Wir hetten negst ⌊⌋ / bittendt von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t belernt werden, / dieweil tewrung zuvorhueten, / das ausschiffen getreidts E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t bei den iren hat vorbotten, / und uns auch den unsern solch vorbott zuthun / eingefurt, / wie lange und bis an welche zeit / es solte gehaltenn werden. / Die unsern clagen sich beschwert, / das ⌊den von Dantzke⌋ frey ist, / das ire zuvorfuren, / gewinst und nutz nach irem willen zusuchen, / in aber hirinne ire narung zusuchen nicht zugelassen. / Bitten derhalben, wie wir uns in diesen geschefften / den unsern sollen erzeigen, / E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t uns wolde zuvorstehenn gebenn. / Was sonst uf E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t cantzleÿ und ⌊⌋ / zuwissen von notten, / hab wir ins kurtze, / domit E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t durch vil lesen, / ader horen lesen, / nicht werde beschwert, / aus unser ungeschickten feder / an E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t, der gunst und zugeneigter freuntschafft wir uns befelhen, / lassenn gelangen. /