Letter #4991
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-04-10
received Schmolainen (Smolajny), 1540-04-13 Manuscript sources:
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Dem Erwirdigenn in Got, unserm besonndernn gelieptenn freundt und nachparnn, / herrenn
Unnser freuntlich dinst zuvornn.
Erwirdiger inn Got, besonnder lieber freundt unnd nachpar. /
Aus verwanter freuntlicher nachparschafft / konnenn wir E(uer) L(ieb) nicht bergenn, / das glaubwirdig ann unns gelangt, / wie sich ein goltschmidt vonn
Besorgenn unns derhalbenn das BCz, 1606, p. 402 nicht konnfftig etwas durch dasselbig so zu mererem nachteil gereichenn unnd hernachmal nicht also leichtlicht ausgelescht werdenn, / einreissenn mocht, / sonnder wan vonn allenn herschafftenn unnd ortenn darob gehaltenn, / auch denn vorprecherenn ir gepurlicher lonn gegebenn wurde / (unnsers erachtenns) viel dings, / das sonstenn zu gemeiner beschwerung fur sich gehet, / nachpleibenn. /
Dieweil wir aber befinden, / das leider der falsch unnd dergleichen betruck mit der muncz von untermengung vonn zien, / pley und anderem methall, / hin unnd wider ann allenn ortenn ihemehr unnd mehr zu unleidlichem unnd beschwerlichem schadenn, / gemeiner handtirung unnd armuth / im schwanck gehet unnd gepraucht wirdt, / so habenn wir E(uer) L(ieb) als unnserm besonndernn gelieptenn freunt und cristlichenn prelaten, / dem ungeczweiffelt solcher gemeiner betruck unnd beschwerlicher unfromme zum hochsten wider im bestenn unver hidden by binding⌈[er]er hidden by binding⌉melt nicht wollenn lassenn, / domit dieselbe BCz, 1606, p. 403 ire unnderthan / vor solchem gnediglich zu warnnen, / unnd das sie auff allerlei betrug falscher muntz guth aufmerckung gebenn, / zubevelenn, / uff das man einsmals hinter denn grundt kommen / und die tether / andern zur schew ernstlich derhalbenn vermoge der rechten gestrafft werdenn mocht(en). / Unnd woe es E(uer) L(ieb) vor guth ansehenn, / deucht uns nicht ungerathenn, / das dieselbig, / wes dieser arth, / wie obenn gemelt ann E(uer) L(ieb) gelangt, / gegenn iren vertrautenn koniglichs hoffs geschriebenn, domit auff diese ding acht gegebenn und gepurende einsehenn geschehen mochtenn, / wie E(uer) L(ieb) dem als der hochverstendige und weise ein rechte mas wol werden zugebenn wissenn. /
Dann wir unsern getreuen pflichtenn unnd sonnst angeparnner blutverwandtnus nach
Dat(um)
Vonn Gots genaden
Cedula
E(uer) G(naden) kann ich nit pergen, / das an mich vor etzlichen tagen / ganntz erschreckliches ja auch unerhortte zeÿttung gelangt. / Als solt von eÿnem grossen herrn ein bothschafft zu dem
Nemblich awf
Doraus er