» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4979

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg (Królewiec), 1540-02-17
            received 1540-02-19

Manuscript sources:
1fair copy in German, BCz, 1606, p. 341-350
2rough draft in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 634
3office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 79, p. 328-333

Auxiliary sources:
1register in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 180

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 634, p. 347 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

BCz, 1606, p. 350

Dem Erwirdigen inn Gott, unserm besundern lieben freundt und nachparn, herrenn Johansen bischoffen zu Ermelandt

BCz, 1606, p. 341

Unnser freuntlich dinst zuvorn. /

Erwirdiger in Gott, besonder lieber freunt und nachpar. /

Wir mogen E(uer) L(ieb) gantz freuntlicher und nachbarlicher meÿnung unvermeldet nicht lassenn, / das gestern vor dat(um) der ernvheste unnser hauptman zu Tapiaw, rath und lieber getreuer Georg von Khunheim, von E(uer) L(ieb) und dem edelen und ernvhesten unserm besondern liebenn Achatzio Zcemen, Dantzker castellan, erbling zu Kristburgk unnd hauptman zum Stumb, beÿ uns widerumb ankommen. / Unnd E(uer) L(ieb) desgleichen ehr Czemen nachbarlichs, freuntlichs unnd dinstlichs zuentbiebten und hohes erbitten angeworben. / Daneben vormeldende, wes gnaden und milde uns zum ehren seiner person beschehen, / zudem wie freuntlich geneigt und gutwillig / E(uer) L(ieb) sich gegen uns in seinem vorbrochten und auferlegten hendeln ertzeigt und bewiesenn. /

Nichtsweniger mit was weÿslichen und erfindtlichen hohen bedencken unser sorgfeltigkeit becrefftigt / und reichlich bedacht, / welcher wir in warheit aus allerleÿ ursachen glauben und beÿmessen mussen, / des wir alles inns aller hochste gantz freuntlich danckbar. / Unnd achten ane noth, / wes E(uer) L(ieb) auf bemeltes unsers hauptmans / anbrengen / uns in rath mitgeteilt, / auch an E(uer) L(ieb) durch ÿnen nach BCz, 1606, p. 342 der leng geworben, / dieweil E(uer) L(ieb) solchs alles inn frischer gedechtnus lenglich zuerwidern. / Wollen allein vor unns nhemen, / wes des handels nottorft erheÿscht / und nit umbgangen werden kann, / domit E(uer) L(ieb) nicht mit vorgebenem lesen bemuhet, / und dieweil vormerckt, / das E(uer) L(ieb) sampt gemeltem ehr Zcemen den geschwinden unchristlichen unnd ungleublichen practicken, / aus unser und E(uer) L(ieb) allerleÿ bedenckenden ursachen / nicht abfallen konnen, / sunder vil mher besorgen musten, / das ethwas daran. /

Derhalben unangesehen, / wes gefhar oder hinderdencken es wol auf im haben mochte, / E(uer) L(ieb) sampt gedachtem ehr Zcemen, / vor billich und hoch nodturfftig zubeweÿsung der pflicht hidden by binding[t]t hidden by binding unnd blutverwantnus geachtet, / das wir dise sache, / an den durchlauchtigisten fursten grossmechtigen konnige und herren, hern Sigismunden hidden by binding[n]n hidden by binding konnig zu Polan, grosfursten zu Littauen, inn Reussen, Preussen und Masaw herren und erben, unserm allergnedigisten hern etc., ader den grossmechtigen und wolgebornen hern Johan graff zu Tarnauf, Crocauischen castellan / und der Reich Polan obersten felthauptman etc., damit sovil möglich die konnnig(lich)e ma(ieste)t / vorschont / und auch umb allerleÿ bedencken willen, / wie E(uer) L(ieb) davon lenglicht mit unserm gesanten gereth, / entzweder durch schriefft / ader den erbarn und BCz, 1606, p. 343 ernvhesten Nickel Nibschitzen von Bartzsch, / konig(liche)r ma(ieste)t zu Polan stadthaltern zu Butzenoff, muntlich gelangen lassen solten. / Und wie wol gemeltes Nickel Nibschitzs halben beÿ E(uer) L(ieb) und uns bewegen vorgefallen, / wÿ derselben bewust, / so ermessen wir doch, / das disser sorgliche handel mit besserer bescheidenheÿt und ane mindere gefhar /durch ÿnen mundtlich dan durch schrifft an den hern Tarnovski getragen worde. /

Welcher gestalt aber disser wichtige handel an Nickel Nipschitzen zuuberschreiben, / haben wir des unsers wolmeÿnens ein copeÿ stellen lassen, / die wir E(uer) L(ieb) uf berotthes hohes und geheÿmes vortrawen himit dieselben zuubersehen und zubessern ubersenden. / Unnd wo die E(uer) L(ieb) also gefiell, / achten wir fur nutz, / guth, / gerathen / und heilsam / das disse gestelte schriefften in E(uer) L(ieb) und unserm nhamen semptlich (nachdem sich E(uer) L(ieb) freuntlich und gutwillig auch vor ÿre person diesen treffentlichen handel an geburende orth treulich vortstellen zuhelffen, / darumb wir ins hochste danckbar erbotten) an den Nibschitzen in geheim und vortrauen auf ging, / damit E(uer) L(ieb) und wir semptlich unser pflicht, / vorwantnus, / trew / und gehorsam hiemit, / wÿ sunst in allem andern gewillet / gegen / ko(nigliche)r m(aieste)t / und der loblichen Cron beweÿseten, / und dardurch unserer BCz, 1606, p. 344 beschwerung gefreihett werden mochten. /

Segen hidden by binding[n]n hidden by binding auch auf E(uer) L(ieb) vorbessern nit fur ungerathen an, wo der erwirdig in Gott, edel und wolgeborn unnser besonder geliebter freunt und bruder her Lucass bischoffen zcw Coÿen etc. noch an dem landtage zu Crone, / adder auch gleich vorrit[...] hidden by binding[...][...] hidden by binding were, / das Nipschitzs disse sache von E(uer) L(ieb) unnd unserntwegen gleichsfals, / wÿ dem groshaupt[...] hidden by binding[...][...] hidden by binding auch vortrauen thette. / Wan aber E(uer) L(ieb) vor gerathener ansehe, / das E(uer) L(ieb) und wir ein ÿder besunder disse hochwichtige sach an gemelte reth gelangen lassen solten, / stellen wir in E(uer) L(ieb) getreuen hochvorstendigen freuntlichen rath, / gefallen unnd bedencken, / unnd bitten auf dis alles E(uer) L(ieb) unns darnach zurichten freuntlichen antworth beÿ dissem unserm botten. / Das sein wir umb E(uer) L(ieb) in freuntlicher nachparschafft widderumb zubeschuldenn geneigt. /

Dat(um) Konnigspergk, denn XVII Februari<i> anno etc. im XXXX-o-t(en).

Von Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stettin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, burggraf zu Nurmbergk und furst zu Rugen

Postscript:

BCz, 1606, p. 345

Es hat uns auch der ernvest unser heuptmann zu Tapiaw, rath und lieber getreuer Georg vonn Kunheim nebenn andernn einpracht, / wie sich E(uer) L(ieb) / gegenn ime vornemenn hab lassenn, / das dieselb inn irenn obliegendenn geschefftenn einenn eignenn botthenn nach Crackaw abzufertigenn bedacht, / und sich darauff erpotenn, wo wir sonsten brieff / auch diesen handell bei solchem E(uer) L(ieb) diener mit zuschicken willens, / solt er uns nach ein etlich tag zu guth vorcziehenn. / Nun thun wir uns gegenn E(uer) L(ieb) solchs ires freuntlichenn, nachparlichenn, wolmeinendenn erpittens halbenn hochlichenn bedanckenn. / Dieweil es aber ann dem, / das inn alwegenn ann Nipschiczenn zuschickenn vonnotenn, / und wo sich E(uer) L(ieb) bedunckenn liess, / das es durch diesenn irenn bothenn vertreulich und bequeme zuubersendenn, / derselb auch wider antwort einpringenn mocht. /

So bittenn wir freuntlich, / E(uer) L(ieb) wollenn uns / zu nachparlichenn gefallenn, / denn bathenn nach ein eczlich tag auff das mitler zceit dieses und anders gefertigt werdenn mocht / vortziehenn lassenn, / ihm fhall aber, / wans E(uer) L(ieb) nicht furgerathenn achtenn thetenn, / sein wir einenn eignenn bothenn zuschickenn unbeschwertt. / Und dieweill mann dann auch diesenn hochwichtigenn handell, / wie fur guth angesehenn, / ann die hernn bieschofenn vonn der Coÿenn und denn hernn grosshauptmann, denn hernn Tarnovsski, gelangenn soll lassenn, / und uns vorporgenn, / welche personn vor die ander zuseczenn, / damit inn dem die gepurende mass gehaltenn / und keiner inn irer BCz, 1606, p. 346 hoheit iczts entczogenn, / wollenn uns E(uer) L(ieb) als die der personenn und hoffs gelegenbeit und gepra[...] hidden by binding[...][...] hidden by binding kunndigk, / ir freuntlich gut bedunckenn, / wes wir uns darinn zuhaltenn, / mitteilenn, / sein aber hidden by binding[er]er hidden by binding inn alles zum hostenn erfreuett, / das sich E(uer) L(ieb) auff unser treuhercziges nachparliches ermanen durch berurtenn unsernn gesantenn Georgenn vonn Kunheim und zuvornn mit unsernn schrifftenn beschehenn erpotenn. /

Ihm fhall, / wann es die wege erraichenn thett, / das ko(nigliche) m(aieste)t zu Polann etc. unser gnediger her vater / und freuntlicher lieber ohim / E(uer) L(ieb) zu der keiserlichenn koniglichenn chur und furstlichenn zusammenkonfft, / inn bewuster sachenn zu handelnn botschafft weiss zuschickenn willens, / das sich E(uer) L(ieb) unangesehenn derselbenn alter / unvormogenheit hidden by binding[it]it hidden by binding und das sie nun mher gernn mit solchenn hochwichtigenn hendelnn versehent sein woltenn Got zu lob / gemeiner Cristenheit konig(liche)r m(aieste)t(en) zu Polann dessgleichenn derselbenn loplichenn Cronn und aller zugehorigenn landenn lewttenn zum bestenn gernn geprauchenn, / auch unser und unserer landt und leutenn sachenn getreulichenn bevoh<l>enn sein lassenn und fordernn woltenn. /

Solchenn erpietlichenn wolmeinendenn willenn / nemenn wir vonn E(uer) L(ieb) zu rhumlichenn danck / mit allem unserem vormogenn umb E(uer) L(ieb) hinwider zuvordienenn. / Bittende, / ob es ihe dartzu, / wie obenn berurt, / keme, E(uer) L(ieb) wollenn vonn irem christlichem, heilsamenn, loblichenn und nuczlichem vornemenn, / nicht abstehenn, / sonder mit gotlicher gnadenn darinn vortseczenn / und unser treuherczigk bedenckenn, bei sich unvorgessen hidden by binding[en]en hidden by binding BCz, 1606, p. 347 behaltenn, / darczu wir E(uer) L(ieb) vonn Got dem Almechtigenn / genad, vernunfft, / verstandt, / sterck, weissheit, / mit welcher sie Got lob ohne das reichlich begabt wunschenn und das dies jenige, / das zu eherenn seins heiligenn namens und erbreiterung desselbenn seligmachendenn worts, / auch zu wolfartt gemeiner Cristenheit geraichenn durch E(uer) L(ieb) aussgericht werdenn moge, / gnediglichen zuverleihenn geruche. /

Dat(ae) or Dat(um)Dat(ae)Dat(ae) or Dat(um) ut in litteris