Letter #4979
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-02-17
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Dem Erwirdigen inn Gott, unserm besundern lieben freundt und nachparn, herrenn Johansen bischoffen zu Ermelandt
Unnser freuntlich dinst zuvorn. /
Erwirdiger in Gott, besonder lieber freunt und nachpar. /
Wir mogen Euer Lieb gantz freuntlicher und nachbarlicher meÿnung unvermeldet nicht lassenn, / das gestern vor datum der ernvheste unnser hauptman zu Tapiaw, rath und lieber getreuer Georg von Khunheim, von Euer Lieb und dem edelen und ernvhesten unserm besondern liebenn Achatzio Zcemen, Dantzker castellan, erbling zu Kristburgk unnd hauptman zum Stumb, beÿ uns widerumb ankommen. / Unnd Euer Lieb desgleichen ehr Czemen nachbarlichs, freuntlichs unnd dinstlichs zuentbiebten und hohes erbitten angeworben. / Daneben vormeldende, wes gnaden und milde uns zum ehren seiner person beschehen, / zudem wie freuntlich geneigt und gutwillig / Euer Lieb sich gegen uns in seinem vorbrochten und auferlegten hendeln ertzeigt und bewiesenn. /
Nichtsweniger mit was weÿslichen und erfindtlichen hohen bedencken unser sorgfeltigkeit becrefftigt / und reichlich bedacht, / welcher wir in warheit aus allerleÿ ursachen glauben und beÿmessen mussen, / des wir alles inns aller hochste gantz freuntlich danckbar. / Unnd achten ane noth, / wes Euer Lieb auf bemeltes unsers hauptmans / anbrengen / uns in rath mitgeteilt, / auch an Euer Lieb durch ÿnen nach der leng geworben, / dieweil Euer Lieb solchs alles inn frischer gedechtnus lenglich zuerwidern. / Wollen allein vor unns nhemen, / wes des handels nottorft erheÿscht / und nit umbgangen werden kann, / domit Euer Lieb nicht mit vorgebenem lesen bemuhet, / und dieweil vormerckt, / das Euer Lieb sampt gemeltem ehr Zcemen den geschwinden unchristlichen unnd ungleublichen practicken, / aus unser und Euer Lieb allerleÿ bedenckenden ursachen / nicht abfallen konnen, / sunder vil mher besorgen musten, / das ethwas daran. /
Derhalben unangesehen, / wes gefhar oder hinderdencken es wol auf im haben mochte, / Euer Lieb sampt gedachtem ehr Zcemen, / vor billich und hoch nodturfftig zubeweÿsung der pflich[t] unnd blutverwantnus geachtet, / das wir dise sache, / an den durchlauchtigisten fursten grossmechtigen konnige und herren, hern Sigismunde[n] konnig zu Polan, grosfursten zu Littauen, inn Reussen, Preussen und Masaw herren und erben, unserm allergnedigisten hern etc., ader den grossmechtigen und wolgebornen hern Johan graff zu Tarnauf, Crocauischen castellan / und der Reich Polan obersten felthauptman etc., damit sovil möglich die konnnigliche maiestet / vorschont / und auch umb allerleÿ bedencken willen, / wie Euer Lieb davon lenglicht mit unserm gesanten gereth, / entzweder durch schriefft / ader den erbarn und ernvhesten Nickel Nibschitzen von Bartzsch, / koniglicher maiestet zu Polan stadthaltern zu Butzenoff, muntlich gelangen lassen solten. / Und wie wol gemeltes Nickel Nibschitzs halben beÿ Euer Lieb und uns bewegen vorgefallen, / wÿ derselben bewust, / so ermessen wir doch, / das disser sorgliche handel mit besserer bescheidenheÿt und ane mindere gefhar /durch ÿnen mundtlich dan durch schrifft an den hern Tarnovski getragen worde. /
Welcher gestalt aber disser wichtige handel an Nickel Nipschitzen zuuberschreiben, / haben wir des unsers wolmeÿnens ein copeÿ stellen lassen, / die wir Euer Lieb uf berotthes hohes und geheÿmes vortrawen himit dieselben zuubersehen und zubessern ubersenden. / Unnd wo die Euer Lieb also gefiell, / achten wir fur nutz, / guth, / gerathen / und heilsam / das disse gestelte schriefften in Euer Lieb und unserm nhamen semptlich (nachdem sich Euer Lieb freuntlich und gutwillig auch vor ÿre person diesen treffentlichen handel an geburende orth treulich vortstellen zuhelffen, / darumb wir ins hochste danckbar erbotten) an den Nibschitzen in geheim und vortrauen auf ging, / damit Euer Lieb und wir semptlich unser pflicht, / vorwantnus, / trew / und gehorsam hiemit, / wÿ sunst in allem andern gewillet / gegen / koniglicher maiestet / und der loblichen Cron beweÿseten, / und dardurch unserer beschwerung gefreihett werden mochten. /
Sege[n] auch auf Euer Lieb vorbessern nit fur ungerathen an, wo der erwirdig in Gott, edel und wolgeborn unnser besonder geliebter freunt und bruder her Lucass bischoffen zcw Coÿen etc. noch an dem landtage zu Crone, / adder auch gleich vorrit... were, / das Nipschitzs disse sache von Euer Lieb unnd unserntwegen gleichsfals, / wÿ dem groshaupt... auch vortrauen thette. / Wan aber Euer Lieb vor gerathener ansehe, / das Euer Lieb und wir ein ÿder besunder disse hochwichtige sach an gemelte reth gelangen lassen solten, / stellen wir in Euer Lieb getreuen hochvorstendigen freuntlichen rath, / gefallen unnd bedencken, / unnd bitten auf dis alles Euer Lieb unns darnach zurichten freuntlichen antworth beÿ dissem unserm botten. / Das sein wir umb Euer Lieb in freuntlicher nachparschafft widderumb zubeschuldenn geneigt. /
Datum Konnigspergk, denn XVII Februari <i> anno etc. im XXXX-o-ten.
Von Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stettin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, burggraf zu Nurmbergk und furst zu Rugen
Postscript:
Es hat uns auch der ernvest unser heuptmann zu Tapiaw, rath und lieber getreuer Georg vonn Kunheim nebenn andernn einpracht, / wie sich Euer Lieb / gegenn ime vornemenn hab lassenn, / das dieselb inn irenn obliegendenn geschefftenn einenn eignenn botthenn nach Crackaw abzufertigenn bedacht, / und sich darauff erpotenn, wo wir sonsten brieff / auch diesen handell bei solchem Euer Lieb diener mit zuschicken willens, / solt er uns nach ein etlich tag zu guth vorcziehenn. / Nun thun wir uns gegenn Euer Lieb solchs ires freuntlichenn, nachparlichenn, wolmeinendenn erpittens halbenn hochlichenn bedanckenn. / Dieweil es aber ann dem, / das inn alwegenn ann Nipschiczenn zuschickenn vonnotenn, / und wo sich Euer Lieb bedunckenn liess, / das es durch diesenn irenn bothenn vertreulich und bequeme zuubersendenn, / derselb auch wider antwort einpringenn mocht. /
So bittenn wir freuntlich, / Euer Lieb wollenn uns / zu nachparlichenn gefallenn, / denn bathenn nach ein eczlich tag auff das mitler zceit dieses und anders gefertigt werdenn mocht / vortziehenn lassenn, / ihm fhall aber, / wans Euer Lieb nicht furgerathenn achtenn thetenn, / sein wir einenn eignenn bothenn zuschickenn unbeschwertt. / Und dieweill mann dann auch diesenn hochwichtigenn handell, / wie fur guth angesehenn, / ann die hernn bieschofenn vonn der Coÿenn und denn hernn grosshauptmann, denn hernn Tarnovsski, gelangenn soll lassenn, / und uns vorporgenn, / welche personn vor die ander zuseczenn, / damit inn dem die gepurende mass gehaltenn / und keiner inn irer hoheit iczts entczogenn, / wollenn uns Euer Lieb als die der personenn und hoffs gelegenbeit und gepra... kunndigk, / ir freuntlich gut bedunckenn, / wes wir uns darinn zuhaltenn, / mitteilenn, / sein ab[er] inn alles zum hostenn erfreuett, / das sich Euer Lieb auff unser treuhercziges nachparliches ermanen durch berurtenn unsernn gesantenn Georgenn vonn Kunheim und zuvornn mit unsernn schrifftenn beschehenn erpotenn. /
Ihm fhall, / wann es die wege erraichenn thett, / das konigliche maiestet zu Polann etc. unser gnediger her vater / und freuntlicher lieber ohim / Euer Lieb zu der keiserlichenn koniglichenn chur und furstlichenn zusammenkonfft, / inn bewuster sachenn zu handelnn botschafft weiss zuschickenn willens, / das sich Euer Lieb unangesehenn derselbenn alter / unvormogenhe[it] und das sie nun mher gernn mit solchenn hochwichtigenn hendelnn versehent sein woltenn Got zu lob / gemeiner Cristenheit koniglicher maiesteten zu Polann dessgleichenn derselbenn loplichenn Cronn und aller zugehorigenn landenn zum bestenn gernn geprauchenn, / auch unser und unserer landt und leutenn sachenn getreulichenn bevoh <l> enn sein lassenn und fordernn woltenn. /
Solchenn erpietlichenn wolmeinendenn willenn / nemenn wir vonn Euer Lieb zu rhumlichenn danck / mit allem unserem vormogenn umb Euer Lieb hinwider zuvordienenn. / Bittende, / ob es ihe dartzu, / wie obenn berurt, / keme, Euer Lieb wollenn vonn irem christlichem, heilsamenn, loblichenn und nuczlichem vornemenn, / nicht abstehenn, / sonder mit gotlicher gnadenn darinn vortseczenn / und unser treuherczigk bedenckenn, bei sich unvorgess[en] behaltenn, / darczu wir Euer Lieb vonn Got dem Almechtigenn / genad, vernunfft, / verstandt, / sterck, weissheit, / mit welcher sie Got lob ohne das reichlich begabt wunschenn und das dies jenige, / das zu eherenn seins heiligenn namens und erbreiterung desselbenn seligmachendenn worts, / auch zu wolfartt gemeiner Cristenheit geraichenn durch Euer Lieb aussgericht werdenn moge, / gnediglichen zuverleihenn geruche. /
Datae ut in litteris