Letter #4625
Gdańsk Town Council to Ioannes DANTISCUSGdańsk (Danzig), 1545-11-11
received Wormditt (Orneta), 1545-11-15 Manuscript sources:
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Dem Hochwirdigsten yn Gott Fursten und Herrn, / hern Ioanni vonn Gotts gnaden / des löblichen stichts Ermelant bisshove etc., unserm gnedigen hernn.
Hochwirdigster yn Gott Furst, / Gnediger Herre.
Unser geflissene wilferige dienste / seint Ewer Hochwirdigste Gnade czuvornn entpholenn. /
Gnediger Herren.
Waszer gestalt der eddele und erentveste Jurgen Preuke, / heuptman uff Braunssberck etc., an uns geshrieben / ouch die ersamen unser freunde vom Braunssberge / durch eine etzliche vorshreibunge angelanget / ihnen / den gefangenen Peter Langen aussczugeben, / den wir ihnen ouch haben volgen lossenn etc. Solchs alhier der lenge auss dem grunde czuerholen / wir nicht vast nötick achtenn. / Aber hirneben, / Gnediger Herren, konnen wir Ewer Hochwirdigste Gnade nicht vorhalten, / wie yn dato vor uns / noch der czeit / als wir uns des aussgebens vorsprochen / des gemelten Peter Langen hausfrawe / mit ihren II kleinen armen nackten kindern. / Dorczu sie mit shwerem leibe und sunst mit quale und trubsall ihres herczen (wiewol czubedencken) uberladen / ershienen ist / und sich dieses falls / mit milder / und erbarmlicher vorgissunge ihrer threnen / erclaget / und uns / dieser sachen grundes und umbestandes (der unns vorhin nicht kundick gewest) der meszen berichtet, / das ihr / ihr patrimonium, / so ihr / von seligen Hans Kuhnen (anders Tripmacher / wie berichtet / ethwan genant) neben ihren brudern (die eine czeit abehendick gewesenm(!) und czum leibe noch sein sollen gebu...[)] bey den von Braunszberck / uber mannichfaltick ansuchenn / vorenthaltenn werde ab nhu / Ewer Hochwirdigste Gnade underthane / dorczu rehde unnd fuegk gehabt / ader nicht / lossenn wir yn seinem wege unnd wirde beruhenn. Wie wollen aber vor das beste und sunst radssam wol achten, / das gutte / und furderliche gerechtickeit einem jedernn widderfuhre / und sad seine / nicht vorenthalten wurde / welchs who es dis fals gesheen wolten wir nicht czweiveln / es wurde diese gefaerliche sache wol vorplieben sein / dan wortzu einen man / der sunst yn armuth / solcher vorenthalt und weigerunge reitzen / unnd ertzunden möge / auff diese und yenne unwege abczutreten / und aus weh / und bewegenissze des gemuts das zurehden, / das er yn der taedt czuvellenbrengen villeichte nye gesynnet wurden, / das wil Ewer Hochwirdigste Gnade als der mehr und höger vorstendige / yn gnaden erwegenn.
Derhalben / und dweil sich denne die arme betrubte fraw / ihrer nodt / armuts / und abligens also vor uns erclaget / und ummb vorbith ihr / und ihren armen kindern czum besten / bey Ewer Hochwirdigste Gnade eintzulegen / einsicklich gebeten. Szo haben wir ihr yn erwegunge der sachen gelegenheit / solchs nicht wissen czuwegernn, / bsunder den betrubten ye trösten mussenn / wie ouch gerne getrost segen und dweil wir denne yn dem / das wir / denn gemelten Peter Langen haben volgen lossen / auff Ewer Hochwirdigste Gnade hoes gnedigen bedencken / und nicht minder barmhertzige und mylde consideration tröstlich gebawett. / Derhalben auff derselbigen armenn frawen wehmuttiges trubsalick ansuchen. / Szo gelanget an Ewer Hochwirdigste Gnade unser gar fleissick unnd dinstlich bitt / sie wolle das armuth / neben der frawen rechtlichenn fuegk / sampt erwegunge der ursach dieses fals yn gnaden bedencken / und bey seinen underthanen / so vil einsehens czuthuenn geruchenn. / Domit die arme fraw mit ihrem kleinen kindern (dweil es denne vorhin nicht gesheen) czum minsten nhu / das jenige darczu sie / von wegen ihres vaters berechtiget / bekommenn / und sich Ewer Hochwirdigste Gnade milder hulff / und dieser unser vorbith genossen czuhabenn / ruhnren und frewen möge. Dasselbige wirt Gott (der auf withwen und wehsen ein sunderlich barmhertzick ouge legt) reichlich / mit ewiger belonunge vorgeldenn. /
Szo wollen wir es auch / gleichs und grössern fals / ummb Ewer Hochwirdigste Gnade (die Gott lange gesunt und selicklich enthaltenn welle) czu jederer czeit czuvordienen / bereitwillick erfunden werden.
Datum Danczick, XI Novembris anno XLV.
Ewer Hochwirdigste Gnade bereitwillige burgermeistere und radtmann[e] der stadt Danczick