Denn ersamenn unnd namhafftigenn herrnn ⌊burgermeister unnd rathmann der koniglichenn stadt Dantzig⌋, unsern besundren, gutten freunden
Unnserenn freuntlichenn grus unnd alles gutts zuvorann. / Ersame, namhafftige hern, besundere, gutte freunde. /
Uns ist gestriges thags Ewer Erbarkeit ⌊⌋ gewordenn, / welchs wyr / dismhal, mit geschefftenn beladenn, / nicht mit solchem vleis, / wie wir darzu willig seinn, / habenn mugen uberlesenn / unnd darzu bedacht seinn, / das Ewer Erbarkeit beger so eilendts genug vonn unns geschege. / Auch habe wir diessen bothen / derwegenn nicht wollenn lenger aufhaltenn, / ihn dennach ane unnser antwurt nicht wollenn von uns lassenn / freuntlich bittende, ein keynenn vorzug zu dulden, / bis wir mit gutter muess / uns Ewer Erbarkeit, / wie wir alwege gerne thun, / mugenn wilferig erzeigenn, / dann Ewer Erbarkeit, die wir gotlichenn gnadenn befelhenn / und der guttenn ⌊stadt⌋, / unserm vaterlandt, / vil ehre, / nutzes / und gutts auszurichtenn sein wir willig unnd erböttig. /