Letter #4427
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-11-27
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Den ersamen und namhafftigen herren burgirmeistern und rathmannen der koniglichen stadt Dantzke, / unsern besondern, gunstigen freundenn.
Unsern freuntlichen grus und alles gutes zuvoran. Ersame und namhafftige herren, / besondere, guthe freunde. /
Wir haben hie unsern besondernn, guthen freundt, / den erbarn, ersamen hern Jorgen Moller / von Ewer Erbarkeit mit dem glaubsbrieff, / den wir dorzu unnottig achten, / an uns geschickt, / gerne gesehen, / angenommen / und gehort, / auch sein wolgestelt anbrengen in sonderer freuntlicheit gen Ewer Erbarkeit mit vleis bei uns bewogen. / Was wir im dorauff vortrauter weis geantwort, (: weil wir im argwahn etlicher leut, welcher uff uns mit ungrunde gefast, / und in dem wir derhalben unangesprochen, hessig angeben werden, / nicht gerne sein :) doneben auch, was wir vor das beste den zweien herrenn burgermeistern zu gut unserm gneigten gemuet nach, / das wir zu Ewer Erbarkeit und der guthen stadt, unserm vaterlandt, tragen, / bedacht und erkennen, / wirt er Ewer Erbarkeit unser wolmeynung anzeigen etc. Wir haben auch das jenige, / so unsern unmundigen ohemen Jorgen Scholtzen angehet, / wie sich das widderpart zur sachen schicken, / eingenommenn, / uns auch mit im hirinne weitleufftig beredt, / derwegen wir dis koniglich mandat hie haben beigelegt, / dornach sich Ewer Erbarkeit / der billigkeit unnd freuntlicheit nach / gen uns / wol werden wissen zurichten, / bittende Ewer Erbarkeit, die wir gotlichen gnaden bevelhenn, / uns widderumb dorauff mit den ersten, was zum antwort gehorig, / nicht wolten vorhalten. /
Datum aus unserm schlos Heylsbergk, den, XXVII Novembris 1543.
Joannes, von Gottes gnaden bischoff zu Ermlanndt
Postscript:
Es hat uns auch her Jorg Moller angezeigt, / wie das in negst gehaltner tagfart zu Graudentz Ewer Erbarkeit geschickten / von dem hochwirdigen herren zu Colmsehe und uns gerathen were, / das die zwene herren burgermeister mit einem statlichen beistandt zweier person aus Ewer Erbarkeit mittell / an konigliche majestet gefurdert solten werden, / des wir uns mit unser wissenheit nicht konnen erinnern. / Es ist auch solchs von den herren rethen, durch uns im antwort den geschickten gegeben, / nye gedacht worden, / die alle samptlich neben uns / vor das fueglichste haben angesehen und gerathen, / das die zwene hern burgermeister aus vil wesens und andern behelff, / uff das schlechteste sich koniglicher majestet solten beweisen, / wie solchs weitleuftiger von uns gehort Ewer Erbarkeit her Jorg wirt anzeigenn etc..