» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4413

Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-03-19
            received Gdańsk (Danzig)

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, APG, 300, 53, 268, p. 133-138

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

APG 300, 53, 268, p. 136

Den ersamen und namhaftigen herrenn burgermeistern und rathmannen der ko(nigliche)n stadt Dantzig, / unsern besondern, guten freundenn. /

APG 300, 53, 268, p. 133

Unsern freuntlichen grus unnd alles guts zuvoran. Ersame, namhafftige herren, besondere, gute freunde. /

Wir haben gestrigs tags E(wer) E(rbarkei)t schreiben / bei diesem boten erhalten, / aus welchem wir gerne vornommen, / das es E(wer) E(rbarkei)t gefallen, / wie wir von der hern rethe wegen / dieser lande an ko(niglich)e m(aieste)t geschrieben. / Den letztenn aber punct / dorin haben wir nach laut der hern stym / nicht anders mugen setzen. / Was wir in demselbten von ruhe und einigkeit wegen E(wer) E(rbarkei)t zugefallen / und der stadt, unserm vaterlande, / zu gutt, / so vil uns zimen will, / werden mugen fordern, / sol an uns nichts abgehen. / Wir wolten aber gerne / umb vil bedenckens, / das wir derhalben haben, / das diese eingelegte abschrift eins zedels, / die wir vortrauter weise E(wer) E(rbarkei)t thun mitteilen, / der in des gros(mechti)g(en) und edlen, wolgebornen hern pommerellisch(en) woiwoden etc. und elbingisch(en) castellan etc. brieff written over eeff written over e gelegen, / welcher an uns / und den hochwirdigen hern colmischen bischoff etc. den XXI Februarii vorschinnen geschrieben, / durch E(wer) E(rbarkei)t und die geladene hern burgermeister zu gemut gefurt und woll bewogen wurde, / welchs wir nicht umb sonst schreiben etc. Das uns auch E(wer) E(rbarkei)t nicht wenig dancken der trewhertzigen meinung, / die wir durch APG 300, 53, 268, p. 134 schrift, / auch ire negste geschickte haben angezeigt, / ist unnottig, / dan wir wissen uns des E(wer) E(rbarkei)t und der guten stadt, unserm vaterlandt, schuldig, / die wir gerne wolten, / neben E(wer) E(rbarkei)t, samptlich, / das sie in gnaden und gunst Gottes unnd unser irdischen obickeit teglich thetten zunehmen / und in wolfarendem fried vorblieben. / Was wir dorzu fortzustellen vormugen, / sein wir erbottigk und willigk etc. Der rede halben umb die fordrung der gemein, / das E(wer) E(rbarkei)t irem secretario an ko(nigliche)n hoff, / so solchs nottigk zuvor text damaged[uvor]uvor text damagedantworten und zuentschuldigen, / geschrieben, / sehen wir vor gut an und nutzlich. / Was weiter andere sachen angehet, / in welch(en) E(wer) E(rbarkei)t an ko(niglich)e m(aieste)t, unsern allergnedigisten herren, / iren brieff neben der copei / haben uns geschickt, / wollen wir ein solchen durch eigenen boten mit den ersten, / dorbei auch unser vleissig schreiben und commendacion an hochgemelte ko(niglich)e m(aieste)t fertigen / in guter hofnung, / ersprislich werde sein, / das nach solchem gethanen bericht dergleichen mandat / niemandt so leichtlich fordtan werde ausbringen. / Worinne wir auch sonst, / wie uns E(wer) E(rbarkei)t allwegk befunden, / derselbten, / die wir gotlichen gnadenn bevelhen, / APG 300, 53, 268, p. 135 vil ehre und nutz / und der guten stad bestes zufordern werden vormugen, / soll an unserm vleis nichts gebrechen. /

Dat(um) aus unserm schlos Heilsperg, den XIX Marcii M D XLIII. /

Joannes, von Gottes gnaden bischoff zu Ermlandt /

APG 300, 53, 268, p. 137

Diesen obgeschriebnen zedell hab wir erst den XI tag dis monats von dem hochwirdigen hern colmisch(en) bischoffe etc. uberkommen, / bey dem uns sein liebd geschrieben, / das nach ufbrechung des brieffs der zweier gemelter hern, / welcher an uns beide gestalt war, / zu Dirschaw den XXI Februarii ausgangen. / Solchen zedell under andern widderumb in brieff zuthun sein lieb het vorgessen / were der uff das mall bei uns gewest do E(wer) E(rbarkei)t geschickten bei uns waren / solt in unvorhalten sein bliebenn etc.

Enclosure:

Copei des zedels, der in des hern pommerellisch(en) woiwoden und elbingischen castellans brieff gelegen /

Uns fellet eins ein, / nachdem seine konigliche m(aieste)t also gnediglich nachgibt, / das ausbleiben in dem ersten termin / ist zuvorhoffen die gedachten hern burgermeister keine beschwerung von seiner ko(nigliche)n m(aieste)t haben wurden / und sehen vor gut an / sie sich gestelleten und comparirtten am ersten sie konnen / und ist unser bitten E(wer) G(naden) dis unser bedencken / den geladenen herren burgermeister zu Dantzig zuschreiben wolten / und in auch solchs rathenn. /