Unsern freuntlichen grus unnd alles guts zuvoran. Ersame, namhafftige herren, besondere, gute freunde. /
Wir haben gestrigs tags Ewer Erbarkeit ⌊⌋ / bei diesem boten erhalten, / aus welchem wir gerne vornommen, / das es Ewer Erbarkeit gefallen, / wie wir von der hern ⌊rethe⌋ wegen / dieser lande an ⌊konigliche maiestet⌋ ⌊⌋. / Den letztenn aber punct / dorin haben wir nach laut der ⌊hern⌋ stym / nicht anders mugen setzen. / Was wir in demselbten von ruhe und einigkeit wegen Ewer Erbarkeit zugefallen / und der ⌊stadt⌋, unserm vaterlande, / zu gutt, / so vil uns zimen will, / werden mugen fordern, / sol an uns nichts abgehen. / Wir wolten aber gerne / umb vil bedenckens, / das wir derhalben haben, / das diese eingelegte abschrift eins zedels, / die wir vortrauter weise Ewer Erbarkeit thun mitteilen, / der in des grosmechtigen und edlen, wolgebornen hern ⌊pommerellischen woiwoden etc.⌋ und ⌊elbingischen castellan etc.⌋ ⌊⌋ gelegen, / welcher an uns / und den hochwirdigen hern ⌊colmischen bischoff etc.⌋ den XXI Februarii vorschinnen geschrieben, / durch Ewer Erbarkeit und die geladene hern burgermeister zu gemut gefurt und woll bewogen wurde, / welchs wir nicht umb sonst schreiben etc. Das uns auch Ewer Erbarkeit nicht wenig dancken der trewhertzigen meinung, / die wir durch schrift, / auch ire negste geschickte haben angezeigt, / ist unnottig, / dan wir wissen uns des Ewer Erbarkeit und der guten ⌊stadt⌋, unserm vaterlandt, schuldig, / die wir gerne wolten, / neben Ewer Erbarkeit, samptlich, / das sie in gnaden und gunst Gottes unnd unser irdischen obickeit teglich thetten zunehmen / und in wolfarendem fried vorblieben. / Was wir dorzu fortzustellen vormugen, / sein wir erbottigk und willigk etc. Der rede halben umb die fordrung der gemein, / das Ewer Erbarkeit irem ⌊secretario⌋ an koniglichen hoff, / so solchs nottigk z[uvor]antworten und zuentschuldigen, / geschrieben, / sehen wir vor gut an und nutzlich. / Was weiter andere sachen angehet, / in welchen Ewer Erbarkeit an ⌊konigliche maiestet⌋, unsern allergnedigisten herren, / iren brieff neben der copei / haben uns geschickt, / wollen wir ein solchen durch eigenen boten mit den ersten, / dorbei auch unser vleissig schreiben und commendacion an hochgemelte konigliche maiestet fertigen / in guter hofnung, / ersprislich werde sein, / das nach solchem gethanen bericht dergleichen mandat / niemandt so leichtlich fordtan werde ausbringen. / Worinne wir auch sonst, / wie uns Ewer Erbarkeit allwegk befunden, / derselbten, / die wir gotlichen gnadenn bevelhen, / vil ehre und nutz / und der guten ⌊stad⌋ bestes zufordern werden vormugen, / soll an unserm vleis nichts gebrechen. /
Diesen obgeschriebnen zedell hab wir erst den XI tag dis monats von dem hochwirdigen hern ⌊colmischen bischoffe⌋ etc. uberkommen, / bey dem uns sein liebd geschrieben, / das nach ufbrechung des brieffs der zweier gemelter ⌊hern⌋, / welcher an uns beide gestalt war, / zu ⌊Dirschaw⌋ den XXI Februarii ausgangen. / Solchen zedell under andern widderumb in brieff zuthun sein lieb het vorgessen / were der uff das mall bei uns gewest do Ewer Erbarkeit geschickten bei uns waren / solt in unvorhalten sein bliebenn etc.
Enclosure:
Copei des zedels, der in des hern pommerellischen woiwoden und elbingischen castellans brieff gelegen /
Uns fellet eins ein, / nachdem seine konigliche maiestet also gnediglich nachgibt, / das ausbleiben in dem ersten termin / ist zuvorhoffen die gedachten hern burgermeister keine beschwerung von seiner koniglichen maiestet haben wurden / und sehen vor gut an / sie sich gestelleten und comparirtten am ersten sie konnen / und ist unser bitten Ewer Gnaden dis unser bedencken / den geladenen herren burgermeister zu Dantzig zuschreiben wolten / und in auch solchs rathenn. /