Unsern freundlichen gruss mit entpietung alles guthen zuvoran. / Ersame, namhafftige herrnn, gunst[i]ge freünde. /
Ewer Erbarkeit weytlawfftig ⌊⌋ / das denischen und lubschen handels / hab wir mit unsern freunden, den heren ⌊colmischen und dantzker castellan⌋, empfangen, / under uns dasselbig und des hochwirdigsten ⌊herrnn von Ermelandt⌋, / auch des grosmechtigen herrnn ⌊marienburgischn woyewoden⌋ gutdunckennn, / bewogen, / wolbedacht / und rath zwÿschenn uns dor uber gehalthennn, / auch hewthiges thages samptlich alles ⌊koniglicher maiestet⌋, unserem allergnedigsten hernn, angetragennn / und solch notlich bedencken angetzeygt. / Hirynne hat uns ⌊yr maiestet⌋ genediglich gehort / und uns etliche herrnn der ⌊Kron⌋ zu gesagt zu gebennn, / mit den wir alle dyse hendel berathschlagen sollen, / sich zw al dem jennigennn, das vonothen, genediglich erbothennn. / Wass an uns wirdt sein, / wan dysse unsers ⌊vatherlands⌋ sachen zcumm handel komenn, / wolle wir uns neben den andren ⌊herrnn castellanenn⌋ / unsermm vorstandt und vormugennn noch / mit allem vleÿs wÿllig halthennn etc.
Der ⌊lands thag⌋ uff Michaelis, / umb kurtz der tzeÿtt, mag nicht gehalthen werdennn. / ⌊Konigliche maiestet⌋ hath yhn bis uff lucae den XVIII Octobris vorlegt. / Dass wolle so Ewer Erbarkeit unsermm lyben herrnn ⌊geÿstlichen vather von Ermelandt⌋ / und andren ⌊hern und standen⌋, / sych darnach zu richten, nicht unangetzeÿgt lassen, / den wir das malh von vÿler gescheffte wegenn / nicht haben mocht schreÿbennn / und Ewer Erbarkeit, dy wir Gotthe dem almechtigenn thunn befelhennn, / in der eÿl nicht woldt freuntlicherr weys bergenn. /
Was Hans Rehkegel und dÿ robereÿ etc. belangt, / ÿst mit ⌊kurfurstlicherr durchlaucht⌋ gehandeldt / und do hin gebracht, / so balde sein durchlaucht heim kumpt, / wÿl gewÿsse tzeÿt und stelle ⌊konigliche maiestet⌋ und dÿ durchleuchte hochgeborne furstennn in Pomernn lassen wÿssen und al das jennige noch lawt des bekentnis des gefangenenn, das bewert mag werden, / wÿder dy beschedigerr lassen thuen / und noch rechte erghen / mit dem anhange, sich genn koniglicher maiestet / und der selbenn landt und lewth zcwhalthennn, / wÿ eim freundt und lÿben son wol zcw stet. /