Unsernn fruntlichenn grus mit erbittung, was wir liebs unnd guts Eur Erbarkeit zcw ehrenn unnd zcum besten vormugenn, zcuvoran. /
Ersame, namhafftige hernn, gunstige freunde. /
Nechtenn speth habenn wir Eur Erbarkeit ⌊⌋, datum 13 diss monts, vonn unser schwester entphangenn / und mit fleis uberlessenn. / Daraus befunden die sundere zcuvorsicht und fruntlicheit, die Eur Erbarkeit zcw uns tragenn, / worinne mit Gots hulff / unserm freuntlichenn, zcugeneigtenn willen noch / an uns keinn mangel gespurt sol werdenn, / wie wir dan das viel lieber mit der tath, / worsich darzcw ursach begebe, / dann mit hofelichenn worttenn, / diesser welt brauch noch, / wolten beweysenn. /
Derhalbenn hot uns nicht wenigk misfallen ⌊Hans Holstenn⌋ unbillich vornhemenn, / domit der unbesunnen man / mit seynnem grossenn vorterbenn, / so her solchs theur kauffenn mues, / vormeynt Eur Erbarkeit unnd der ⌊guttenn stadt⌋ freyheit, / gerechtikeyt / unnd wol erhaltene privilegienn / sich daraus czihende, / zcwsuechen, / das kein recht stadt kyndt seynnem vaterlandt, / ( do vor wirs achten ), / thun kunde oder mochte. / Hiemit wolle wir die eykommelingen, / welcher vil gutter menner bey Eur Erbarkeit gesessenn, / nicht vorleczet habenn. / Es ist aber nicht mugelich, / das einn vater vonn seinem stiffsonn so herczlich, / alse von seinem rechtenn son gelibt muge werdenn / etc.
Was weytter gedochtenn ⌊Holstenn⌋ belangeth, wolle wir Eur Erbarkeit nicht bergenn, / das her seyner untugend und ander unczimlicher stuck unnd tuck halbenn, / wie wir glaubwirdigk bericht, / wenigk zcuvor gunst bey uns hot, / unnd fleust iczt dis darzw. / Hierumb, / so wir gesynnt bynnen dreyenn tagenn / von hynnen eyn eygenenn botten an ⌊konigliche mayestet⌋ genn ⌊Krokaw⌋ ( zcw ⌊Peterkaw⌋ sol der ⌊tag⌋ zugangen seynn ) zcwschickenn, / wolle wir koniglicher mayestet / und etlichenn hernn vonn uns selbst der mossenn disse sache mit alle irer umbstendigheit, / unnd was dorinnen zcwbedencken, / zcuvorstenn gebenn, / das gedochter ⌊Holstenn⌋, / wie wir hoffenn, / seines unbillichenn fornhemens keyn fromen, sunder seynnen vordintenn lon, / unnd wie man spricht, / salcz vor czucker / habenn soll. / Unsers schreybens copey, so wir hierinne an koniglichen hoff zcwschickenn willens sein, wollenn wir mit den ersten an Eur Erbarkeit gelangen lossen. /
Sunst wissenn wir Eur Erbarkeit sunders nicht zcwschreibenn, / allein so wir mit Gots hulffe disse faste uns werdenn mit unsernn weyhungenn vorschenn habenn, / wolle wir, wie eym hierttenn wol zcwsthet, / unser schoffe besuchen / unnd der grunen czeit / ein weil lang / mit Eur Erbarkeit fruntlich gebrauchenn, / die wir Gotte dem allemechtigen inn langkweriger gesuntheit unnd gelugkseligem zcunhemenn thun bephelenn. /