Letter #3121
Ioannes DANTISCUS to Johann von WERDENHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-06-14
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Joan von Werden
Unsernn etc.
Ess hat sich der ersame unser under Lorentz Tideman, unser underthan und burgermeister zu Vartenberg, kegenwertiger zeiger on the margin⌈kegenwertiger zeigerkegenwertiger zeiger on the margin⌉, vor uns gantz whemuttiglich boclagt, / wie einer mit namenn Thomas Conike, burger zu Dantzig, / seinem son Hans Tidemann bozichtige on the margin⌈bozichtigebozichtige on the margin⌉, als solte ehr ihm ein sack mit gelde, / darin dreihunderth m(ark) gewesenn, / entwandt habenn, / deshalbenn ehr ihm auch auf swer straffen angesprochenn und ihm solchs schult gebenn. / Dieweil nu gedochter Lorentz Tideman, sein vater, derwegenn hart bokumert ist, / seinem sonn auch in dem unschuldig weis / und dennoch solchen honn und smach, horn so ihm zugelegt, horenn mus, / czeugt ehr sich das wie billich / zu gemutte / und ist bedocht, die sache rechtlich zufurdrenn. / Damit ehr aber zu imands zuflucht habe, / rath und hulfe suchen muge, / dieweil ehr alda fremde ist, / und die zuvorsicht zu E(wer) H(erlichkei)t tregt superinscribed in place of crossed-out hat⌈hat tregt tregt superinscribed in place of crossed-out hat⌉, / das die solches unboswert unsernt halbenn thun werdenn, / hat ehr uns darauf gantz undertheniglichen angefallen und gebetenn, ihm in solchenn seinem anligen an E(wer) H(erlichkei)t zuvorschreiben, damit diesulbe der sachenn einenn anfang gebe, / und auf sein bitte genanten Thomas Conicken fur sich thete furderenn, / die sache vorhorte / und, dieweil ehr kein ander schein und beweis sol habenn, / allein das ihm solchs durch ein warsager ader swatzkunstler, / bei denen viel betrug ist, / solte angezeigt sein, / dersulbenn abhulffe, / wie wir uns den das gantzlich zu E(wer) H(erlichkei)t vorshen, wollenn der wir herwidder idere zeit / allen zugethanen willenn und furderung czuerzeigenn / willig wollen bofundenn werdenn. / Und thun die E(wer) H(erlichkei)t hiemit dem almechtigen Got mit langweriger gesuntheit bovelen. /
Dat(um) aus u(nserem) s(chloss) Heilsberg, den 14 Juni 1547.