Ess hat sich der ersame ⌊Lorentz Tideman⌋, unser underthan und burgermeister zu ⌊Vartenberg⌋, kegenwertiger zeiger, vor uns gantz whemuttiglich boclagt, / wie einer mit namenn ⌊Thomas Conike⌋, burger zu ⌊Dantzig⌋, / seinem son ⌊Hans Tidemann⌋ bozichtige, als solte ehr ihm ein sack mit gelde, / darin dreihunderth mark gewesenn, / entwandt habenn, / deshalbenn ehr ihm auch auf swer straffen angesprochenn und ihm solchs schult gebenn. / Dieweil nu gedochter ⌊Lorentz Tideman⌋, sein vater, derwegenn hart bokumert ist, / seinem ⌊sonn⌋ auch in dem unschuldig weis / und dennoch solchen honn und smach, so ihm zugelegt, horenn mus, / czeugt ehr sich das wie billich / zu gemutte / und ist bedocht, die sache rechtlich zufurdrenn. / Damit ehr aber zu imands zuflucht habe, / rath und hulfe suchen muge, / dieweil ehr alda fremde ist, / und die zuvorsicht zu Ewer Herlichkeit tregt, / das die solches unboswert unsernt halbenn thun werdenn, / hat ehr uns darauf gantz undertheniglichen angefallen und gebetenn, ihm in solchenn seinem anligen an Ewer Herlichkeit zuvorschreiben, damit diesulbe der sachenn einenn anfang gebe, / und auf sein bitte genanten ⌊Thomas Conicken⌋ fur sich thete furderenn, / die sache vorhorte / und, dieweil ehr kein ander schein und beweis sol habenn, / allein das ihm solchs durch ein warsager ader swatzkunstler, / bei denen viel betrug ist, / solte angezeigt sein, / dersulbenn abhulffe, / wie wir uns den das gantzlich zu Ewer Herlichkeit vorshen, der wir herwidder idere zeit / allen zugethanen willenn und furderung czuerzeigenn / willig wollen bofundenn werdenn. / Und thun Ewer Herlichkeit hiemit dem almechtigen Got mit langweriger gesuntheit bovelen. /