Wir konnen aus furderunge gemeynen obligens Ewer Genaden dinstlicher wolmehnunge nicht vorhalten, / das am negsten donnerstage vor dato dises erwelter ⌊koniglicher wirden⌋ zcu ⌊Dennemarck⌋ secretarius / hier angekommen, / der zcu ⌊Helsthenoer⌋ jungst vorgangenen sonnobents vor diser seiner ankunft gewesen. Durch welchen uns in stat und von wegen koniglicher wirden obgemelt / der mehnunge noch zceitunge eigentliche kunthschaft / und bostheit / gebrocht / und zcu erkennen gegeben, wie das in ⌊Sehlant⌋ etzliche schiffe mit aller kriges rustunge und notturfft angefertiget / zcu welchen / dreÿ tawsent knechte / aufgenomen sein sollen. / Wie woll uns disse zceitunge och aws andern glowbwirdigen ortern beykompt, / zo zceiget doch der kofman an / das derselbigen knechten sechs tawsent sein sollen von schiffen wirt och von groser anczal geredt als in die sechzcigk cleyn / und gross, / die sie durch anhaltunge der Engelischen, / Spanier, Brutunier, Hamborger / und anderer stette schiffe / sollen zcu samne gebrocht haben / den ⌊Hollant⌋ sich diser veide entslagen. Ab sie aber in stat der schiff / gelt geben mussen / ist uns vorborgen der ⌊phaltzgraf⌋ ist och in ⌊Niderlandt⌋ / sampt seines ⌊furstynne⌋ in eigener person, / disen auschlag zcu furdern.
Dennoch uber sulchs alles haben wir nicht eigentliche bescheit, / das sulche mergliche anczal der schiffe tetig in ⌊Sehlant⌋ sollen ausgericht werdenn. Whorauf die unsern / bey den iren / so aldar ligen / bestalt dasselbtige, / so sie es vornehmen wurden ein eigentliche kuntschaft her zcu schreiben und dweil sulche schiff und knechte / von dem hawse zcu Burgundien / dem ⌊phaltczgraven Fridrich⌋ zu gutte ⌊Coppenhagen⌋ domit zcu entsetczen / und erwelte ⌊konigliche wirde⌋ / dovon abczuschlaen vorordent und angenommen sein sollen. / Hot ⌊ire konigliche wirde⌋ genediglich, / freuntlich / und nockberlich an uns gesonnen. / Diselbige / mit rath, / hulffe, beistande und furderunge / nicht zu vorlossen und yo furderlich uns mit unsern schiffen und guttern / zur zceit / des ⌊Eresszunden⌋ / zu enthalten. / Dan ⌊ire konigliche wirde⌋ / des eigentliche erfarnheit und kuntschaft erhalten, / das gemelte erlags... schiffe aus mangelunge und gebrech / der Vitallir und sunst notturft (welche sie / durch die unsern, / wo der frey pass in ⌊Nidderlandt⌋ vorgunt bekomen mochten) nicht ausfertigen werden konnen und noch deme vilmols in gemeynen dises landes ratschlegen / befunden und angemerckt, / das unser gelegenheit noch / an dem orte des ⌊reichs zcu Dennemarcken⌋ itczige erwelte ⌊konigliche wirde⌋ / dan der ⌊phaltczgraff⌋ besser und zcutreglicher. / So konnen wir doch durch einige gemeyne hulffe / unser stadt gelegenheit, noch / dorinne vile und machfeltige nation begriffen konigliche wirden genedigen ansynnen noch / auf dismol nicht wilfaeren, / noch uns dortzu beqwemen. / Domit sulchs nicht in weitere kuntschaft und erfarnheit gelangen solte / und wo wir uns / durch ichsten vormercken lissen kunte dise stadt / der besten wolfart entsatczt werden. / Dan in den ortern ⌊keyserliche maiestet⌋ unser ⌊stat⌋ / groste zcal und beste schiffe / geschutcz / volck, burgere, / burger kindere gesellen guttere und volfart / vorhanden. / Es seint och darselbigst aller anderer sehe stette schiffe (wie bericht), ausgenommen der unser / arrestirt und angehaltenn, / das aber die unsern vorschonet / thut sie der drey jerige bestandt, / den wir durch unser besantten jungst zcu ⌊Hamborgk⌋ allter scheden halben / umb bender seits fridliche und sichere communication / zcu gebrauchen aufgericht / (unsers erachtens) abehalten was aber die enthaltunge / des ⌊Eresszunts⌋ belanget ist van uns ⌊koniglicher wirden⌋ / zcu dinstlichem gefallen nochgegeben und dweil, Genedige Hern, disze und sulche practik und anschlege / nicht alleine zcu nochteil / schaden / und bedruck / disen landen, / besunder och der loblichen ⌊Cronen zcu Polen⌋ / und derselbigen underworffenen herschaften landt / und lewten / gelangen / und vorgenomen werden mogen. /
Ist an Ewer Genaden unser dinstlich bitten / wollen / sulchs aller nicht unde umbstant noch bey sich noch notturft bedencken / und ⌊koniglicher maiestet⌋ unserm allergnedigsten hern / antzeigen / und dermosen erwegen. / Domit der veindt / van weits / abegehalten, / geswecht / und geschlagen werden mochte, / welchs itczt / mit eynem / bas fuglicher und boqwemer / als hernochmols / mit zcehen / und vil mehr / schwerlichen und ubel mochte ausgericht und erhalten werden. / Dys haben wir unsern phlichten noch mit den / wir ⌊koniglicher maiestet⌋ unser allergnedigsten herr und ⌊disen landen Prewsen⌋ / vorwant / Ewern Genaden als den presidenten und hewptern dises landes antzutzeigen / keiner wege / achterlossen mogen. / Abermols diselbigen Ewer Genaden fleisig bittende / wollen dis thunt / der wicht noch / erwegen, / das nutczlichste / bedencken und unser wachafftickeit nicht anders / als in genaden vormercken dan ⌊unsers vaterlandes⌋ faer / wolten wir (kennes Goth) gerne abczuwenden sein geflissen. /
Mit hulffe von Gote / deme wir Ewer Genaden zu langen tagen / in gelugseliger wolfart und sunst gewunschter gesanheit und fridlichem regiment / mit fleis bevelen. /