Tekst #619
Sentence by Ioannes DANTISCUS concerning a trial against Margarete of Sperbern, widow of Caspar EBERTHeilsberg (Lidzbark Warmiński) 1548-07-26
Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
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Wir Ioannes etc.
Nachdem viel ihar her Margaretha seligenn Casper Oberts von Sperweren tochter / dieweil sie die sehs huben zu Sparwernn bowonet und eingehabt / viel laster und schandt die sie zum teil sulbst begangen / zum teil auch in ihrem anshen ihren tachterenn gestatet / die bei ihr zu fremden menneren so ihnen nicht getreuet gewesen zu bethe gangen kinder gezeuget / und also alle vnfhur alda getribenn. Welch boses lebenn / wiewol ess ihr oftmals durch unsernn seligenn vorfharen dem hochwirdigen hern Mauritio bischofen zu Ermlandt und uns / bei vorlust der gutter / mit grosem ernst ist vorbotenn / wir auch einenn von gedochten buben mit namen Lorentz so bei ihrer tochter gelegen [v]nd zuvor aus unserm [bi]stum ist vorwisen / ein zeitlang derwegen hie zu Heilsberg / im der vorwirkung halben sein recht thunzulassen / gefenglich gehalten / der sich aus unserm schloss abgelassen und also davon kommen. Dis alles vngeachtet / noch unsers seligen vorfharen und unsers manchfeltiges vorboth darauf sie nichts gegebenn / vnangemerket / hat sie vmer in solchem ihren bosen und schandtlichen lebenn vor harret [vn]s auch in oben gemel... zeit und iharen kein kunde noch pfluggetrei[de] abgelegt. Wiewol wir nu vmb oben angezeigter vrsachen willenn / mit allem recht / als eine die widder unser obricheit und vorboth gehandelt / sie ihrer gutter hetten mugen entsetzen / und die zu uns nemen. / So habenn wir doch ihr zum uberflus disse genade erzeigt / und ihr erstlich sulbst darnoch durch unsernn landtvogt etzliche marken die gutter / damit die schuldner / so vor siebenzhen iharen bei hochgedochts unsers seligen vorfharen gezeiten darin gewesen / bozalet wurden / zuuorkeufen bouolenn. Weil sie aber diesem unserm bouelich nicht hat nachkommen wullen / sunder freuntlich etzliche tage darin sie sulbst gewilliget und angenomen / vorseumet / sich nicht gestellet / und in summa in allem ihrem mutwillen widder uns und unsere obricheit vorharret. Haben wir darauf den bositz der gutter den schuldenernn / nemlich unserm wirdigen capitel zur Gutstadt / und dem erbarnn Peter Pfaf burggrafen zum Allenstein / damit zuthun und zu lassen die zuuorkeufen / und in werende handt zubringenn / gantz und gar eingereumet / . Welche den auch die gutter in ihren bositz genomen / und sechs huben in kegenwertickeit der ersamen Hinrich Rickegarben / Michel Hefeman / und Marten Osterreicher / burger alhie zu Heilsberg / die gedochte sechs huben geschatzet / dem erbaren unserm lieben getreuenn Georg von Eldittenn unserm burgrafen zu Heilsberg als dem nehesten nachpar / der zhen huben in den guttern Sparwern bositz / und lengst die hinderstelligen sechs zukeufen unsernn zulass gehabt / volgender gestalt vorkauft. Das ehr furderlich vnserem wirdigenn capitel und dem burgrafen zum Allenstein ihre schulle / die bass in die sechs und neuenczig marken und acht sthet erstreckenn / bazalen soll / und darnach vielgenanter Margaretenn ader ihren erbenn hundert marken in einer summa worin solchs gelegen ader auf tage und stunde als nemlich dis acht vndvierzigste ihar auf sanct Peters kegen feirs tag welchs wirt sein der erste Augusti anzuheben / XXV marken / und also volgende ba... zu entlicher bozalung der hundert marken jar jerlich auf angezeigten tag XXV marken ablegen und entrichten / und vorthin die sechs huben in seinen ruhelichenn bositz nemen / und vor da... sein gut gebrauchen sol. Was aber gedochte Margarete a... dis ihar gesehet / und sunst von v... viele und fharen der gutter hat / sol ihr alles sunder alle hindernus gewollget und ... da zubringen gestatet werdenn. Das zu meherer vrkundt h[a]ben wir unser siegel hirunden an wissentlich drucken las....
Datum aus unserm schloss Heilsberg den XXVI thag des monats Iulii im MDX[LVIII]