» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #6342

[Ioannes DANTISCUS] to [Georg von BAYSEN (BAŻYŃSKI)], [Tiedemann GIESE] & [Stanisław KOSTKA]
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-02-02


Manuscript sources:
1copy in German, 16th-century, APG, 300, 53, 269, p. 67-68

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Unsern etc. Grosmechtiger etc.

Aus Ewer Herlichkeit schreiben hab wir vornhomen, (: dartzu auch die edlenn, erenvhestenn hern dantzker castellan / und marienburgscher underkemerer stimmen :) das der hern bedencken, die auf dasmhal koniglicher maiestet, unsers allergnedigsten hern, brief negst zum Elbing gefunden, Ewer Herlichkeit hot wolgefallenn / und vor gutt achtenn, / das in solcher mheinung / erstreckung der zeitt / bis auf unsere zukunftige thagfart von hochgedachter koniglichen maiestet wurde gebethen / mit vorbehalt, / was sonst eim idern zu diessem handel das beste wurd beduncken, / solchs schriftlich einer dem andern thet mitteilen / und daraus koniglicher maiestet unser antwurt zuschrieben. / Dis alles, / den meisten stimmen zum Elbing zufallende, / hab wir Ewer Herlichkeit und andern hern rethen wissen lassen. / Wiewol unser bedencken, / das wir dazumhal denselbtigenn hern zum Elbing entdeckt, / fast anders gewesen, / hab wir unns dennoch dem meisten theil nicht wolt widren / und dermassen Ewer Herlichkeit solche mheinung schriftlich angezeigt. / Wir wollen aber rathsweis / was wir auf koniglichen brief gemeltenn hern haben fur geben / Ewer Herlichkeit nicht vorhaltenn, / als nemlich, / weil konigliche maiestet die hern rethe alle, / oder etliche in volkomner macht geschickt, / zu sich furdert, / von wegen das ihre maiestet alters und schwacheit halben / nicht vormag hie bey uns zu sein, / die putzker sache, / die dan notabilis ist, / noch laut unser privilegienn / mit den hern dieser lande rethen zu richten und ortern. / Das es sich wol wil zimen, / wolle wir anders unsere privilegia bei krafft unnd wirden behalten, / das wir alle, / oder etliche aus unserm mittel, / noch altem gebrauch / an konigliche maiestet vorfertigen, / die mit irer maiestet, / ane beywesenn der hern der Cron, / diesse sache vorhortenn / und der abzuhelfenn gegenwertig weren. / Wie solchs nachblieben, besorge wir unns, / das ihre maiestet es davor wurd achten, / gleich ob wir unsere privilegia vorliessenn / und nachgeben, mit den hern der Cron diese sache zu erkennen und rechtsweis darine zuspre[chen]. Was unfueg hieraus diesen landen wurd erwachsen, / ist am thag.... (: Das wir aber den vorschub oder erstreckung diesser sachen bis uf unsere negste thagfart sollen bitten, / weil ihre maiestet ire citacion wi... die ersamen von Dantzke het lassen ausgehen, / wurde wir schwerlich erhaltenn / und mit vorlierung der zeit / unser privilegien abbruch leiden. :) Solchs zu diesem handel gereth / bedunc[kt] uns noch, / das es under unns / mit vleis wurde bedacht, / dami[t] wir unns selbst nicht im lichte stunden. / Dis wolde Ewer Herlichkeit mit andern hern rethen grundtlicher betrachten, / auf das wir nicht dieser lande privilegien zuschaden anstiessen. / Nichts wenigers, wo hin sich die meisten stymmen ziehen, / wolle wir volgen und were notig / von kurtze wegen der zeitt, / das wir uns samptlich dis handels ane weitter seumen theten entschliessen / und konigliche maiestet beantwurten. / Was weitter hierinne Ewer Herlichkeit, / die wir in langweriger gesuntheit gotlichen gnadenn bevelhen, / vor nutzlich wirt ansehenn, / wolde uns und andere hern mit den ersten berichten.

Datum aus unserm schloss Heilsberg, den II Februarii M D XLV.