Wir wissen Euer Lieb freuntlicher maÿnung nichtt zwbergenn, / das wir ainen diener, / der unser hoff satler / gewesen, / ⌊Claus⌋ genant, / mit uns alhier in ⌊diese landt Preussen⌋ gebrachtt, / der sich mitt unsser zwlassung, / mit ains unssers undersassen dochter / im Balgischen gebiett wonend ehelich gemachtt, / mit derselbigen er ain dochtter bekommenn, / die also nach irer baider absterben vorpliebenn und noch in leben, / welliche auch numer manbar, / darumb wir vorursachet auch schuldik / als der oberst vormundtt derselbigen zw eheren zwhelffen, / habenn derwegen den vormundtern, so ain erbar ratt der statt ⌊Kneipphoff Konigsperk⌋ / der nachgelassen junkfrawen zwgeordent, / bevolen, dieselbige ohnn unsern bewust und willen nichtt auszugeben. / Darauff sie uns berichtt getan, / das sie als unssere underthane solchen unsernn bevelch gehorsamlich gelebenn woltten. / Allain die iunckfraw hab irer mutter brueder zw ⌊Dantzigk⌋, / ⌊Zacharias Leheman⌋ genant, / wonen, / was derselbig in solchem fall zw thun gesindtt, / des mochtten wir uns an ime erlernen. / Derwegen wir nichtt underlassen, sonder dem bemelttenn ⌊Zacharias Leheman⌋ / geschrieben / und ime inn sollichem schreÿben unsser furstlich gemuett angezeigtt, / das wir solliche junckfraw unnssers camernnmeisters, / ratt und lieben getrewen ⌊Cristoff Gatterhoffen⌋, / vettern ⌊Sigmundt Hack⌋ genant, / vermittelst gotlicher hülff mit solchenn beiden personen ain ehestieffttung zumachen bedachtt, / wellichs dan noch dermassen unser will und gemuets maÿnung ist. /
Dieweill wir als der oberst vormundtt schuldik, / wittwen und waissen / bestes zuwissen. / Nu wesen wir in warheit die gedachtten junckfrauen / nichtt besser dan des ortts aus zwgeben, / dan alda ain grosse tapffere und eherliche freuntschafft vorhanden. Darauff hat uns der gedachtt ⌊Leheman⌋, wie inliegende copeÿ vormag antwurt gegeben, das er sich mit dem ersten zw uns verfuegen woll, / sich sollichs handels mit uns zw underrheden. / Aber noch bits her nichtt geschehenn. / Derhalben wir vorursachtt ime abermals zwschreiben, / wie ir aus unsserm schreiben und seiner / antwurtt hiebei auch zuvormerken habtt. /
Dieweil dan die letztt antwurt und[er] anderm in sich schliessen thutt, / das der gemeltt ⌊Zacharias Leheman⌋ ahn wissen und willen Euer Lieb als seines schwegers / zw dieser zeitt nichs vorwilligen kan, / sonder was Euer Lieb dar in guts ratts pflegenn wurdtt, / darin woll er sich guetlich finden lassen. / Dieweill wir den nuz solchem schreiben vormerken, / das Euer Lieb dieser freuntschafft auch zwgetan / sein wir des hochlich erfraidtt / und sonderlich, / nachdem sich Euer Lieb gegen uns mer dan freuntlich erbetten, / wor in uns dieselbig zw dienen wissen, / soll der gut will an Euer Lieb nicht mangeln. /
Wollenn derhalben hiemit Euer Lieb gantz freuntlich gebetten haben, / dieweill wir solliche heÿratt fur nutz und gutt ansehen, / in ansehung, / das wir unserm camermeister, / der uns vonn unssern jungen furstlichen jaren bits hieher getrewlich gedient, / auch der gantzen frewntschafftt mitt sondern gnaden geneigtt. / Dieselb wollen sich hierin freuntlich und guettlich / finden lassen, / damit sollicher heÿrait sein furgank / mochtt bekommen, / auch unsser will hierin als des obersten vormundts, / geschehe und stat hab, / das wollen wir wieder umb Euer Lieb gantz freuntlich beschuelden und vordienen. /
Biethen bei diesem botten Euer Lieb freuntlich antwurtt. /