» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5738

Ioannes DANTISCUS to Braunsberg Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-02-10


Manuscript sources:
1office copy in German, in secretary's hand, AAWO, AB, A 2, f. 60v-61r

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

AAWO, AB, A 2, f. 60v

Annus 1547 on the marginAnnus 1547Annus 1547 on the margin

Mandatum ann die Braunsberger wegen des vorkaufs.

Ioannes etc.

Den ersamen, unsernn liebenn, getreuenn burgermeister und radtmann unser stadt Braunsberg, unsern genedigenn willen.

Uns ist glaubwirdig vorkomenn, / davon uns auch f(urstliche) d(urchlauch)t geschribenn, / wie etzliche unser underthann, ewer mitburger, / so wol bei uns, als ihm furstentumb, / vorkeufe und boredung mit flachse, hoppenn und anderer whare / auf dorferenn und in stedtenn / mit dem gemeinem pauersman machenn, / zu schaden und vorfangen widder unser landsordnung, / anderen unseren stedten und dem hantirenden kaufmann, / und solche vorkeuffe wunderlicher weise durchtreibenn, / die whare der gestalt botriglichenn {betriglichen} zu sich gebracht, / durch vorkeuffer / unsere paurenn biss ghenn Braunsberg, / auch weiter, sich lassenn zufhurenn, / welche unsere untreue underthan / die mussenn sein, / die bei euch widder unser landsordnung schreienn, / und andere dawidder anhetzen, / die wir, so wir die werden wissenn, mit ernster straf / als widderwertige und vorechter unser obricheit, / biss an ihr hochste zuforfurderenn durch unsere amptleute / nicht wollen noch lossenn[1], / darzu sondernn fleis zuhabenn, uns solche anzugeben, wan ihr die erfharet, / wir euch ernstlich bovelen, / ouch anAAWO, AB, A 2, f. 61rdere darzu vorordnenn wollenn, / die auf solche mutwillige und widder ihren eidt untreue, ungehorsame underthan / gutte achtung werden habenn, uns anzuzeigenn. / Derwegen lossen wir durch euch diese unser endtliche meinung idermenniglich ankundigenn. / Wirdt imands bei uns ader ihm furstentumb, / wie solchs auch f(urs)t(liche) d(urchlauch)t von uns bogeret, / ihn solchenn stuckenn botroffenn, / des sol nicht vorschonet, / auch ihm keine genade bowesen werden. / Darnach habe sich ein ider zurichtenn.

Dat(um) aus unserm schlosz Heilsberg, den X Februarii M D XLVII.

[1 ] there is one superfluent arm in nn