Letter #5439
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUSMühlhausen, 1538-07-29
received 1538-07-30 Manuscript sources:
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Dem Erwirdigenn inn Gott unnserm besondern liebenn Freundt unnd Nachpar, / herrenn Johansenn bieschoffenn zu Ermellanndtt
Unnser freundschafft zuvor.
Erwirdiger inn Gott, besondern lieber Freundt unnd Nachpar. /
Nachdem wir Euer Lieb vorruckter tage bei irem bottenn, / uff ire beide ann uns gethane schreiben zum theil anntwort geben, / uff welche wir uns, / so viel inn demselben eingeleipt, / hiemit wider wollen getzogenn haben, / aber demselben unserm schreiben nach, / nicht undterlassen wollenn, / Euer Lieb unnd derselben gluckseligenn gesuntheit, / mit dieser unser schrifft widerrumb zuersuchenn und freuntlich antzutzeigen, / das wir aus oben gedachtenn Euer Lieb ann uns aussgangene schrifften so vielbesunderm, das Euer Lieb allen moglichen vleiss, / zuvorderst inn koniglicher maiestet zu Polan etc. unsere gnedigstenn herrenn und freuntlichen lieben oheims / koniglichen hendeln / und volgents inn sachen / die acht belangendt, / welche nicht allein uns, / unsern landenn und leuthenn, / sonnder zum furnembstenn hochgenanter koniglicher maiestet zu Polann etc. und derselbenn loblichenn Cron / betreffenn thut, / bei Romischer koniglicher maiestet vorgewandt, / aber dennocht inn demselben nichts furtreglichs, / inn der newenn auffgerichtenn heiradts handlung hatt konnen vortgestelt oder gebracht werdenn, / sonder das sein Romischer koniglicher maiestet denn handell / solche acht berurendt, / mit bescheidenn, / gnedigenn und erbitlichenn worten / vonn sich geschobenn, / auch vermerckt, / das hochgemelte konigliche maiestet zu Polan, / auch Euer Lieb sich beduncken lassenn, / das wir der sachenn halben woll unnbekommert sein mochten, / doch anhengendt, / das ein freuntlich uffsehenn nicht schadet / etc.
Nu wollenn wir auch gerne die sachen Gott dem almechtigenn bevhelenn, / trostlicher unnd dienstlicher zuversicht / hochgenannte konigliche maiestet unnd die lobliche Cron Polan / werdenn diesen handell inn dem uffmercken haben, / damit seiner konigliche maiestet derselben Cron uns / und unsern landenn und leuthen, / khein beschwerlickeit zugefuget noch begegnet werde. / Wes wir unnsers vermogens auch mit rathen und thaten, / solchs vermitelst gotlicher hulffe abzuwenden / darbei thun konnen, / soll ann uns khein vleiss, muhe unnd arbeit gespart werdenn. /
Weill aber Euer Lieb das wortlein, / das dennocht ein freuntlich uffsehenn nicht schadenn solt, / inn irem schreibenn anhengen, / bittenn wir freuntlich, / dieselb wölle sich nicht beschwerenn / und uns freuntlichen zuerkennen geben, / wie, / wasser gestalt / unnd vor wem sich woll vorzusehenn vonnodten / und ob Euer Lieb vonn einicherlei practickenn oder andernn krigen unns vermerckt. / Bittenn wir auch inn allem derselben freuntliche mitteilung unnd rath, / wie dem beschwerlichen vorzupawenn etc. Wie wir uns dann inn dem und allem andern Euer Lieb freuntlichenn raths getröstenn. /
Hirneben wissenn wir Euer Lieb freuntlich unnd nachparlicher meinung nicht zuverhalten, / das wir dem erbaren unnserm heuptman zu Lochstedt, / diner / und lieben getreuenn Annthonius Bercken / die erbare unnd tugennthaffte junckffraw Anna, / Philips Greusings seligen nachgelassene tochter denn sonntag nach Bartholomei negstkünnfftig ehlichenn beizulegen, / bedacht sein. / Weil unns dann ein lange zeit here hertzlichenn verlanget, das wir unns mit Euer Lieb freuntlichenn sehen unnd besprechen mochtenn. / So ist ann dieselb unnser freuntliche bith, / sie wollten unns zugefallen sich nit beschweren / unnd uff obernante zeit, / ader nach Euer Lieb bequemlickeit zuvor bei unns zu Konigsspergk einkommenn / unnd also neben uns / unnd unser hertz liebstenn gemahell, / die hochzeitliche fraide mit frolockung helffen volbringen, / damit wir auch unns als dann, / unnserer begir nach, / wie obgemelt, / sehenn und freuntlichen miteinander beredenn mogenn. / Das seindt wir umb dieselb Euer Lieb / mit freuntlichem nachparlichen willenn zubeschuldenn urputig.
Datum Mhulhausenn, denn XXVIIII Iulii anno etc. im XXXVIII-ten.
Vonn Gottes genadenn Albrecht marggraf zu Brandennburgk, inn Preussen, zu Stetin, Pommern, der Caschuben unnd Wenden hertzog, burggrave zu Nurmbergk und furst zu Rugen manu propria subscripsit