Nachdem wir Euer Lieb vorruckter tage bei irem bottenn, / uff ire beide ann uns gethane schreiben zum theil anntwort geben, / uff welche wir uns, / so viel inn demselben eingeleipt, / hiemit wider wollen getzogenn haben, / aber demselben unserm schreiben nach, / nicht undterlassen wollenn, / Euer Lieb unnd derselb(en) gluckseligenn gesuntheit, / mit dieser unser schrifft widerrumb zuersuchenn und freuntlich antzutzeigen, / das wir aus oben gedachtenn Euer Lieb ann uns aussgangene schrifften so vielbesunderm, das Euer Lieb allen moglich(en) vleiss, / zuvorderst inn ⌊konig(liche)r ma(ieste)t⌋ zu ⌊Polan⌋ etc. unsere gnedigstenn herrenn und freuntlichen lieben oheims / koniglichen hendeln / und volgents inn sachen / die acht belangendt, / welche nicht allein uns, / unsern landenn und leuthenn, / sonnder zum furnembstenn hochgenanter konig(liche)r ma(ieste)t zu Polann etc. und derselbenn loblichenn Cron / betreffenn thut, / bei ⌊Ro(mische)r konig(liche)r m(aieste)t⌋ vorgewandt, / aber dennocht inn demselben nichts furtreglichs, / inn der newenn auffgerichtenn heiradts handlung hatt konnen vortgestelt oder gebracht werdenn, / sonder das sein Ro(mische)r konig(liche)r m(aieste)t denn handell / solche acht berurendt, / mit bescheidenn, / gnedigenn und erbitlichenn worten / vonn sich geschobenn, / auch vermerckt, / das hochgemelte konig(lich)e ma(ieste)t zu Polan, / auch Euer Lieb sich bedunck(en) lassenn, / das wir der sachenn halben woll unnbekommert sein mochten, / doch anhengendt, / das ein freuntlich uffsehenn nicht schadet / etc.
Nu wollenn wir auch gerne die sachen Gott dem almechtigenn bevhelenn, / trostlicher unnd dienstlicher BCz, 1606, p. 228 zuversicht / hochgenannte ⌊konig(lich)e m(aieste)t⌋ unnd die lobliche ⌊Cron Polan⌋ / werdenn diesen handell inn dem uffmercken haben, / damit seiner ko(nigliche) ma(ieste)t derselben Cron uns / und ⌊unsern landenn⌋ und leuthen, / khein beschwerlickeit zugefuget noch begegnet werde. / Wes wir unnsers vermogens auch mit rathen und thaten, / solchs vermitelst gotlicher hulffe abzuwenden / darbei thun konnen, / soll ann uns khein vleiss, muhe unnd arbeit gespart werdenn. /
Weill aber Euer Lieb das wortlein, / das dennocht ein freuntlich uffsehenn nicht schadenn solt, / inn irem schreibenn anhengen, / bittenn wir freuntlich, / dieselb wölle sich nicht beschwerenn / und uns freuntlich(en) zuerkennen geben, / wie, / wasser gestalt / unnd vor wem sich woll vorzusehenn vonnodten / und ob Euer Lieb vonn einicherlei practickenn oder andernn krigen unns vermerckt. / Bittenn wir auch inn allem derselben freuntliche mitteilung unnd rath, / wie dem beschwerlich(en) vorzupawenn etc. Wie wir uns dann inn dem und allem andern Euer Lieb freuntlichenn raths getröstenn. /
Hirneben wissenn wir Euer Lieb freuntlich unnd nachparlicher meinung nicht zuverhalt(en), / das wir dem erbaren unnserm heuptman zu ⌊Lochstedt⌋, / diner / und lieben getreuenn ⌊Annthonius Bercken⌋ / die erbare unnd tugennthaffte junckffraw ⌊Anna⌋, / ⌊Philips Greusings⌋ seligen nachgelassene tochter denn sonntag nach Bartholomei negstkünnfftig ehlichenn beizulegen, / bedacht sein. / Weil unns dann ein lange zeit here hertzlichenn verlanget, BCz, 1606, p. 229 das wir unns mit E(uer) L(ieb) freuntlichenn sehen unnd besprech(en) mochtenn. / So ist ann dieselb unnser freuntliche bith, / sie wollten unns zugefallen sich nit beschweren / unnd uff obernante zeit, / ader nach Euer Lieb bequemlickeit zuvor bei unns zu ⌊Konigsspergk⌋ einkommenn / unnd also neben uns / unnd unser hertz liebstenn ⌊gemahell⌋, / die hochzeitliche fraide mit frolockung helffen volbringen, / damit wir auch unns als dann, / unnserer begir nach, / wie obgemelt, / sehenn und freuntlichen miteinander beredenn mogenn. / Das seindt wir umb dieselb Euer Lieb / mit freuntlichem nachparlich(en) willenn zubeschuldenn urputig.