Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋ datumm ⌊Kunsperg⌋, den XIIII Februarii vorgangenn, neben dem elend uns zu geschickt, / hab wir zw grossem danck enpfanngennn, / nemlich, so das zu genedigen, / das wir halthennn zu freüntlichen wolgefallennn, / wie Ewer Durchlaucht schreÿbt, / der selbtennn sol gereÿchennn. / Wÿssen uns der wegen nicht wenig Ewer Durchlaucht vorpflicht und freuntlich zuvordienenn, / auch, so solchs in unsermm vormugenn wirdt sein, / zuvorgelthennn vorbundenn. / So yst auch unser bruderr mÿt unser lÿben ⌊schwesterr⌋ von Ewer Durchlaucht an uns gelangt, / uns Ewer Durchlaucht ⌊⌋ und hendel hern ⌊Cornelium Sceppernn⌋ zu beantwurthennn, / mÿt den beÿgelegten ⌊⌋ uberreÿcht, / welchs wir alles mÿt vleÿs uberlesennn / und darnach unser ⌊⌋ an hern Cornelium gericht / der hoffnung, das gotliche gnad dÿse vorgenomene sache mÿt guthennn myttelnnn, / zu fried und eÿnnikheÿt gehorend, / nicht wirdt vorlassen. / Bedancken uns auch hochlich ken Ewer Durchlaucht, das dÿ sych so wyllig und geneÿgt solche frieds tractatenn an sych zu nemen / nicht hoch beschwert, / der zuvorsicht, / das Got der almechtig sein barmhertzikeÿt dorzu wirt vorleÿhennn.
Das auch Ewer Durchlaucht unsere lÿbe ⌊schwesterr⌋, mit den XXX marckenn noch yres ⌊ehegatthen⌋ getrawenn dinst und abgang vorsorgt, von sych hadt gelasssennn, / erkenne wir uns auch der halbenn Ewer Durchlaucht schuldig, / wollen auch solchs mÿt allerr danckparheÿt und hochernn, / wor sich solchs wurd ummer zu thragennn, umb Ewer Durchlaucht freuntlich beschuldennn, / byttend mÿt sundrem vleÿs, Ewer Durchlaucht wol gedachterr unser swesterr mÿsgonnernn, / so sÿ vyleycht vormacht, / kein entlichen glawbennn gebennn, / gleych wÿ sÿ vÿl geredt / und gros guth aus ⌊Schweden⌋ uberkhomenn, / dovon wir guthen grunt und bescheÿdt habennn etc. wÿ auch Ewer Durchlaucht in der instructionnn des antwurts tuth meldenn / uff andere sachenn, dÿ wir zuvor ⌊⌋ durch unsernnn bruderr an Ewer Durchlaucht gesteldt, uns wolle lassen berichtennn. / So seÿ wir ins erst mÿt den grentzenn, dÿ wir mit Ewer Durchlaucht resenburgischen gebiet gehabt, / zu genuge entricht, / dancken auch Ewer Durchlaucht gantz freuntlich, / das sy dÿ yren dar zu zu schickennn / gewylliget ÿst gewest. / Es stedt uns aber noch eynne grencze aus mÿt dem osterrodÿschennn / und was unsernnn armen underthannn, ⌊Symon⌋ den molerr, umb das guth ⌊Rapten⌋ belangt, / dor uff noch unser swesterr etlich vÿhe und getreÿde hadt, / welch Ewer Durchlaucht wold befelhen, das sy es von dannenn mocht nemenn / und Ewer Durchlaucht wyllennn derhalbenn uns lassenn wÿssennn, / auch uff unser vorbyt vorr unser burgerin, dÿ ⌊Kleynne Matzin⌋, / wor uff wir keynnenn bescheÿdt erlangeth. Bÿtten der wegennn, das wir des auch mochten antwort wÿssennn. / Newes yst dissmalh nicht beÿ unns. / Hat Ewer Durchlaucht was, / wolde uns theÿlhafftig machennn, / hie mÿt wir uns in Ewer Durchlaucht gunst thun befelhen. Wor ynne wir vÿl wolgefallens und freuntlichs dinst Ewer Durchlaucht und al den yrenn mugen thun, / erbiethen wir uns wÿllig. / Got der almechtig enthalde dÿ selbtige Ewer Durchlaucht in langwerigerr gesuntheÿt und gluckseligen regimendt lange zeÿt. /