Letter #5364
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-03-13
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GStAPK, HBA, C1, No. 1113, f. 156v
Dem durchlauchten hochgebornen fursten und herrn herren Albrechten von gots gnaden marggraffenn zu Brandenburg / inn Preussenn / zu Stetin / Pomern / der Cassuben unnd Wenden hertzog / burgraff zcw Nurnbergk und furste zu Rügen / unnserem hochgunstigenn liebenn herrenn unnd freunde
GStAPK, HBA, C1, No. 1113, f. 155r
Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunstiger lieber herre und freundt. / Unnsere freunliche unnd vleiswillige dienste zuvorann. /
Es beclagt sich gegenwertige zceigerinn Margareta / seligenn Hans Schultzenn zum Einsiedell vorlassene witwe / nun aber unsers underthanes und burgerneisters unnser stadt Braunsberg / Simon Tüngels gemahl / mit gantz betrubtem gemutte unnd geberde / das sie / unangesehenn das zuvor noch absterbenn ihres vorstorbenen mannes Hans Schultzenn / seiner schwester vonn allen gutteren auch dem kruge zum Einsiedell / wo sie dabey bleibenn wurde / vorwelchen sie hundert marcken superinscribed⌈marckenmarcken superinscribed⌉ heraus zugeben / mit gesatzter burgschafft sich vorpflichtet / genugsame theilunge gescheen ist / dannoch nun widerumb derchalben werde angefochtenn / und die hundert margk / derenthalben sie auch hart / neben andern schulden mehr / geengstigt wirt / vonn ihr gefurdert. / So sie doch bey dem kruge nicht geblieben / sunder den E(uer) F(urstlichen) D(urchlauch)t / ann die derselbe noch absterben ihres ehegatens gefallenn / wiewol man sie anders vortröstet / zu sich genomenn / unnd also der vorpflichtunge / die sie / wegenn der hundert margk des kruges halbenn / gethann / ist gefreyet wurden / daneben zceigt sie auch an / das genanter ihr veriger mann gedachtenn krug wuste umb fünffhundert marck erkaufft und gebawet / dartzu dann alle ihre armutt / auch ihrer sunderlichen tochter väterlichs antheil ist komen / unnd darinn vorbawet wordenn / da fur ihr keine erstatunge gescheen sey / derwegen sie uns aufs underthenigste mit schwerem seufftzen angefallen unnd gebethenn / ir unsere vorschriffte ann E(uer) F(urstlich)e D(urchlauch)t zugeben / der zuvorsicht / wo dieselbe durch uns grundtlich der sachen halbenn / das man vileicht E(uer) F(urstlich)e D(urchlauch)t bisher vorborgenn / berichtet / Eure F(urstliche) D(urchlauch)t wurde der armen frauen / alle gnade widerfharenn lassenn / und ihrem grossenn bedrengnuss / damit sie geengstigt wirt gnediglich abhelffenn / die wir auch hiemit freuntlich bittenn / ihr gnedigs vorhöre geben wolte / dann wir zcweiffeln nicht wo E(uer) F(urstlich)e D(urchlauch)t sie selbst hörenn werden / unnd sich genugsam der sachen erkunden / es werde E(uer) F(urstliche) D(urchlauch)t neben uns / mit der bedruckten frauen / billichs mitleidenn tragen / unnd sie ufs allergnedigste aberichtenn. /
Womitte wir herwidder im vielgrösserenn mit freuntlichenn diensten E(uer) F(urstlich)e D(urchlauch)t / derer GStAPK, HBA, C1, No. 1113, f. 155v zugeneigten gunst wir uns vleissigk bevelhen / mugen wilfharen / sein wir begirig und erbüttigk / die der almechtige gott mit gutter gesuntheit / unnd gluckseligem regiment zu langen zeittenn wolde fristen und erhalten. /
Dat(um) Heilsberg denn XIII Martii M D XLVIII.
Ioannes von gottes gnaden bischoff zcw Ermelanndt Ioannes, qui sup(ra) ma(n)u p(ro)pria subscripsit etc.
Postscript:
Ich bitt Ew(e)r F(urstliche) D(urchlauch)t wolde der(r) betrubten(n) frawen(n) von unser(e)n / um(m)b der gerechtigchet weg(en) behulfflich sein / das ir / aus irer suerheith wurd abgehulffen / welchs ich noch al meinu(n)g vormugen(n) un(n)d E(uer) F(urstliche) D(urchlauch)t mit meynen(n) freuntlich(e)n und willig(en) dinst(en) zu ider zceit zu vordinen(n) mich wil befleissig(en).