Dem Durchlauchten Hochgebornen Fursten und Herren, hern ⌊Albrecht, vonn Gots gnaden margraff zu Brandeburg, / in Preussen, / zu Stetin, / Pomern, / der Cassuben unnd Wenden hertzog⌋, burgraf zu Nurnberg und furst zu Ruegen, / unserm hochgunstigen lieben hern unnd freunde /
Durchlauchter hochgebornner furst / hochgunstiger lieber herr unnd freundt. /
Unnsere freuntliche unnd vleisswillige dienst zuvorann. /
Es seint alhie zu unns komenn gegenwertige zeiger, / die erbaren ⌊Stentzel Kuchlinski⌋ und Hans Golinski, / welche unns umb unsere vorschrift / ihnen an Eure Furstliche Durchlaucht zu gebenn aufs vleissigste gebetenn habenn, / das wir ihnen / dan, / dieweil sie an diesen örterenn / frembde unnd unbekante leuthe sein, / nicht habenn vorsagen konnenn. / Derwegen gelangt an Eure Furstliche Durchlaucht unnser freuntliche bitte, / dieselbe wolte genantenn beidenn personen in ihrenn sachen / so sie etzlicher gutter halbenn, / unnder Eurer Furstlichen Durchlaucht gelegenn, / wider und kegenn ⌊Hans Golinski⌋ habenn, / der auch umb seiner ubelthat willen aus Eurer Furstlichen Durchlaucht herschafft vorwiesenn, / unnd nun aufs newe obgenanten ⌊Stentzel Kuchlinski⌋ / unnd Hansen Golinski in anmassung etlicher gutter, / so ihnen als rechten erbenn zukomen, / grosse gewalt zufueget, / gnnedige furderung damit sie das jhenige dartzu sie recht haben bekomen mugen, / widerfaren lassenn. /
Daran Eure Furstliche Durchlaucht, / die wir Got dem almechtigenn mit langweriger gesuntheit bevelhen, / die billickheit / unnd uns gunstigenn und freuntlichenn willen / altzeit widerumb gegen dieselbte Eure Furstliche Durchlaucht der gunst wir uns bevelhen, / mit unsernn freuntlichen dienstenn zu vorschuldenn / thun wirt.