Letter #5326
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-05-27
received Königsberg (Królewiec), 1545-05-29 Manuscript sources:
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Dem durchlauchtigen hochgebornen fursten und herren hern
Durchlauchtiger hochgeborner furst / hochgunstiger lieber herr und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /
Es ist uns bisher so lange nicht bekvemickeit vorgefallen / das wir Euer Furstlichen Durchlaucht uf ir schreiben / und gunstige freuntliche wilfarung / so dieselb Euer Furstliche Durchlaucht uns / unser bitt nach / von wegen ires underthanten Dignatz Kapzauen / gethan und erzeigt / beantworten / und geburlich abdancken hetten mugen. / Weil wir aber itzo annder geschefte halben gen Konigsberg haben schicken mussenn / hab wir int underlassen wollen / an Euer Furstliche Durchlaucht dis unser schreiben mitzugeben / und thun uns damit / kegen Euer Furstliche Durchlaucht gantz freuntlich bedancken / das dieselb wie berurt / gemelten iren underthan Dignatz uns zu willen und gefallen haben frei gesagt / und im des ein briefliche kunsthaft mitteilen lassen. / Wir wollen auch lauts unsers forigen schreiben und erbietens / und vormoge Euer Furstliche Durchlaucht briefs / so mehr gedachtem Dignatz Kopzaw / doruber zugestelt / der under der volgenden angehelten condicion aufsgangen / Euer Furstliche Durchlaucht einen vonn den unsern / der sich under Euer Furstlichen Durchlaucht sassen und begeben will / und diesem / an standt und wesen gleich ist / uff derselbten erfordern unbeschwert widderumb frei und ledig gebenn. /
Was uns auch Euer Furstliche Durchlaucht des buchssen schissenns halben vorstendigt / achteten wir vor gutt / das dorinne mit diesem koniglichen ortt ein nutzliche vorgleichung geschee / derhalben was in dem weiter Euer Furstlichen Durchlaucht inhalts ires schreibens / sich mit iren rethen entschlissen unnd beratten wurde. /
Bitten wir freuntlich wolte Euer Furstliche Durchlaucht uns mit den ersten berichten / wolle wir alsdan uffs schirste zusammen kommen / mit den herren koniglichen rethen uns dorauff miteinander unterreden / und vleissigenn das in dem ein gleicheit vorgenommen und gehaltenn werde. /
Dan Euer Furstlichen Durchlaucht vil freuntlicher beheglicher dienste zuerzeigen seint wir sonders vleis willig unnd erbottig / der alten gunst wir uns hiemit freuntlich bevelhen. /
Datum