Letter #5310
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-12-24
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Dem Durchlauchtigen, Hochgebornen Fursten und Herren, herren Albrechten, von Gots gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stettin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzogen, / burggraffen zu Normberg und fursten zu Rugen, / unserm hochgunstigenn, lieben herren unnd freunde /
Zu Irer Furstlichen Durchlaucht eigen handen
Durchlauchter, Hochgeborner Furst, / hochgunstiger, lieber herr und freundt. /
Unnsere freuntliche unnd vleiswillige dienste zuvoran. /
Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich widerschreibenn / uf das unnser, negst durch unnsernn kamerdiener Ewer Furstlichen Durchlaucht uberreicht, / hab wir beÿ ihm gesteriges erhaltenn / unnd gerne daraus vernhomenn, das unnser dienstwillig gemuett zu Ewer Furstlichen Durchlaucht unnd den denischenn hendlenn / beider orts, diessenn lannden und unns allenn zu gutt, / nicht ist missfallenn. / Was wir auch weitter furderlichs darzu aus wolmheinender einfalt / werdenn vormuegenn, / soll ann unserm vleis nichts abgehenn, / damit der edell, erenvheste her danntzker castellann, / den wir mit andernn herrnn koniglichen rethenn darzu vormocht, / ann konigliche majestet, unnser allergnedigstenn herrnn, werde abgefertiget. / Wie aber Ewer Furstliche Durchlaucht von unns begeren die instruction, / welche gemelter her danntzker castellan habenn soll, / wollenn wir hierauff Ewer Furstlichen Durchlaucht vortrawlich nicht bergenn, / das er ihm dieselbst / aus Ewer Furstlichen Durchlaucht schreibenn, / denn erstenn thag dis monats ann uns gekomenn, / soll aussetzenn, / unnd wie er die koniglicher majestet, unnsern allergnedigstenn herrnn, / inn beiwesenn allein des hochwirdigen hern bishoffs zw Plotzko unnderkantzler anzubrengenn ins fueglichste werde wissenn, / sich zu gedechtnis daraus nhemenn, / dann hochgemelte konigliche majestet / mit langer rede unnd ubergebung solcher instructionn zubelestigenn / wurd villeicht vordriesslich. / Es ist inn dem, / was die kaÿserliche majestet unnd konigliche wirde zw Dennemarcken angehet, / wie wir aus der copei, vonn Ewer Furstlichen Durchlaucht ann unns geschickt, vorstanden, / darauf inn der Cron gemeinem reichsthage gehanndelt muege werdenn, / genugsam geschriebenn / etc.
Was weitter der eingelegte zeddell vom hern castellan meldet, / ihnn vonn koniglicher majestet botshaft weis ann die kaÿserliche majestet etc. frawenn Marienn koniginn und stadthalterinn im Nidderlandt, / auch den hof Burgundienn / zufertigenn, / weil diesse kriegs sache mit Dennemarcken so wichtig, / ist vonn Ewer Furstlichen Durchlaucht fast woll bedacht, / erfordert auch die not unnd diesser zeitte gelegenheitt. / Solchs vortzustellenn / wolle wir durch sunderliche unnsere brieve an koniglichen hoff nicht unfleissig sein. / Wie sich auch Ewer Furstliche Durchlaucht lauts ihres schreibens / ghenn uns / in allem erheblichem erwindenn will lassenn, (darvor wir höchlich danckenn) es soll sich hinwidderumb / auch keines andernn / zu uns unabschleglich Ewer Furstliche Durchlaucht vorsehenn. / Aus folgendem Ewer Furstlichen Durchlaucht schreibenn vormerck wir, / das sich die etwann uf unns beschwert / inn dem, was derselbtenn vorboth betriefft, / das sich Ewer Furstliche Durchlaucht solches schriftlichenn scharfenn anzeigens vonn uns nicht hette vormutt / etc. Inn dem wir uns nicht befindenn, / das solche scherffe unsere mheinung solde gefast habenn, / weil wir, / Gott hab lob, / noch userm schlechtenn vorstande, / der uns mit anderen einfeltigen gegebenn, / der gebur ghenn idermenniglich, / zu furderst ghen Ewer Furstliche Durchlaucht mit schreibenn / zuhaltenn, / allen unseren vleis vorwendenn, / und nicht gerne das wenigste von uns komen wolten lassenn, / das Ewer Furstlichen Durchlaucht mochte widrig seinn. / Es solt in nicht vor scharff angenhomenn werden, / so was geschriebenn wirt, / das die notturft erfurdert. / Wir achtenn noch, inn Ewer Furstlichen Durchlaucht frieschem gedechtuns zu seinn, / das wir solche anzeigung der vorbott etlich mal gethann / unnd uns beklagt, / wie Ewer Furstlichen Durchlaucht underthann uf unnserm bodem nahent beÿm Braunsberge / mit milchspeise / unnd ander profant whar / vonn den balgischenn geschlagen und zurucke getriebenn seinn wordenn, / auch das die vonn der Balge vor dem braunsbergschen stadt thöre darauf gewartet / unnd ihrenn frevel und gewalt auf dem unserenn geubet, / derhalbenn uns, / wie Ewer Furstlichen Durchlaucht antwurt dazumhal gelaut, / abtrag solde geschehenn, / der noch hindersellig ist. / Ob das / und anders, / das wir von solcher scherfe wegenn nochlassenn, / denn vortregenn gemess ist, / hat Ewer Furstliche Durchlaucht wie ein liebhabender furst der gerechtigheit / noch billicheit zu erkennen, / welchs, so wir widerumb in diesen newenn vorbothenn / uns zu widerfarenn beforcht, / hab wir dem vorzukomenn, / und auch von Ewer Furstlichen Durchlaucht ihres willens hierinne bericht zw werdenn, / solcher unser negst schreibenn freuntdienstlicher mheinung Ewer Furstlichen Durchlaucht zugeschickt, / und des, was unns von dem vorbott von unsern underthanen vorbracht, / die sich des bei uns beschwert, / anzeigung gethann, / darauf aber nichts ane willen Ewer Furstlichen Durchlaucht, auch zulass koniglicher majestet, unnsers allergnedigstenn herrenn, / wollenn vornhemenn. / Wie aber unnser schreibenn lautet, / so es anders nicht sein möchte, / das beiderseits underthann mit handel der nharung in ihrer oberkeit herrschaft sich enthilden, / und sie dennoch under ihnen gutte freunde und nachparn bliebenn, / solchs uf Ewer Furstliche Durchlaucht zu deuttenn, / wirt unser schrift, / recht vorstandenn, / nicht innhalten. / Bittenn auch, solchs nicht anders, / dan wie wirs gemeint, / anzunhemenn. /
Das uns aber Ewer Furstliche Durchlaucht aus sunderer gunst, / in was gestalt solch ihr vorbot ausgangenn, / erkleret, / nheme wir mit hochem danck ann, / als nemlich, / das niemandt Ewer Furstlichen Durchlaucht underthann getreide und der gleichenn vorköufenn sol, / es hab dann zuvor ein ider sein negste marcktstat besucht, / alda die gewonlichen stundenn, / vormuege einer itzlichen stadt wilkhöre / und alter hergebrachter gewonheit, / gehaltenn, / und das als dann dem frembden so woll als dem inlender / uf freÿem margkte zu koufenn und zu vorfuren offenn seÿ. / Im fhall aber, so imandts uf gehaltenem margkte nicht vorkoufen kunde, / sold im das seine zu vorkoufenn und zu vorfuren / wohin er wolde, / freÿ sein gelassenn. /
Diesse declaration, / weil wirs bei uns gleichmessig haltenn, / ist uns angenhem, / wan sie in ihrem vortgange nicht wurde behindert. / Es kompt uns aber zu, / wie wir auch in vorgangnen zeitten Ewer Furstlichen Durchlaucht geklagt, / das Ewer Furstlichen Durchlaucht underthann mancherleÿ weis werden abgehaltenn, / auch von predigern, / die do abkunden, / es soll den gottlosenn (unsere leuthe damit bezeichnet) niemands zufurenn, / welchs cristlich mocht nachbleibenn, / weil Got, der aller hertzen ein erforscher ist, / die welche seiner gnaden loss sein, / ader beÿ denen sein gottliche gnade ist, / allein erkent. / Hierumb wir mit hochem vleis freuntlich bitten, Ewer Furstliche Durchlaucht wolde solch ihr vorbott mit angezeigter declaration / unvorruckt bei den ihrenn zu halten befelhen, / damit den unsern in Ewer Furstlichen Durchlaucht steten und offenen margkten / gleich den einwhonern, / wie bei uns auch allen wirt zugelassen, / freÿ sei zu koufen und abzufuren, / worinne sich die unsern vor uns vil mhal vorhindert zu sein, / nemlich die vom Braunsberge, / beclagt haben. / Wir wollen aber vordan uf solche Ewer Furstlichen Durchlaucht zuschreiben / der zuvorsicht sein, / ist was zuvor von amptleuthen wider Ewer Furstliche Durchlaucht willen vorgenhomen, / das es weitter werde abgestellet, / freuntlich bittende, / dis unnser wolgemeint antwurt zu keiner scherffe vorstandenn, / inn alter angefangener gunst ghenn unns / ufzunhemenn / und uns darinne freuntlich wolde befolhen habenn, / unns auch beÿ sich nicht anders, / dan inn der zall habenn, / die Ewer Furstliche Durchlaucht gerne freunntlich dienenn, / in der unns mit vleissiger wilferigheit, / soviel ummer in unserm vormuegenn Ewer Furstliche Durchlaucht zu allenn zeittenn soll befindenn, / und mit der that nicht anders erkennen. /
Hiemit wir Ewer Furstlichen Durchlaucht dis zu kunftige newe / unnd vil andere gluckselige jhare / in langweriger gesuntheit / und aller ihres furstlichen standes wolfart / vonn unserm lieben Gotte / und herren Iesu Christo mit guettem hertzen wunschen und bittenn. /
Datum Heilsberg, den XXIIII Decembris MDXLIII.
Ioannes, vonn Gots gnaden bisschoff zu Ermelandt qui supra manu propria subscripsit
Postscript No. 1:
Von dem reichstage in der Cron / wisse wir noch anders nicht, / dan das der zu Peterkaw, uff der heiligen drei konige tagk vorschoben, / gehalten sol werden. / Was uns weiter hirinne wirt zukommen, / weil wir unsers boten von koniglichem hoffe alle stunde warten, / wolle wir Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht vorhalten. / Vor die zugeschickte zeittung thue wir freuntlich dancken, / und haben diese beigelegte, / die uns in schlissung dis briefs ist zu kommen, / Ewer Furstlichen Durchlaucht zu schicken / nicht mugen underlassen, / vonn wunders wegen, / das so uneinig in diesen kriegs geleufften geschrieben wirt, / solchs wir achten doher flisse, / wie ieder der sachen gewogen, / dergestalt auch von sich schreibe etc. So auch Ewer Furstliche Durchlaucht dergleichen was were zubracht, / bitten uns solchs freuntlich mitzuteilen etc.
Postscript No. 2:
Wie wir diessen brief, / zuegemacht, / von uns gegeben, ist unnser both von koniglichem hove [an]kommen, / bey dem wir schreibenn erhalten, in welchem mit gancz korczen worten wirt angezeigt, / wie das konigliche majestet in Euer Furstlichen Durchlaucht unnd in der deuschen sachen an romische kayserlichee unnd konigliche majestet ein botschaffter, Lassotha genent, geschickt habe, / unnd das konigliche majestet den mitwoch nach der heiligen drey konige tag zu Peterkau einzukomen, / mit gotlicher hülff, / hat vorgenommen etc. Unnd sein uns disse beigelegte zceitungen mit zukommen, / die etwan mit den / im brive geschlossen / uber eins tragen, / unnd des muncschancz gedenncken etc. / Got gebe unns ein mhal fried in der christenheit unnd einigheit / durch die allerheiligste geburt seines einigen sons / und breche dem seelfeind sein gewalt, / die in der christenheit nÿe gewaltiger gewesenn etc.