Dem durchlauchten, hochgebornen fursten unnd herren, hernn ⌊Albrechten⌋, von Gots gnadenn marggraff zu ⌊Brandeburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Nurnberg⌋ und furst zu ⌊Rügen⌋, / unnserm hochgunstigen, lieben hern und freundt
Aus Euer
Furstlichnen
Durchlaucht ⌊⌋, datum ⌊Konigsberg⌋ den XXVII dits, / das unns gestrigs tags geworden, / hab wir derselbten Euer
Furstlichen
Durchlaucht hochverstendig bedenncken / zu diesen iczigen lauffenden / und zuvor ungehorten geczeiten, / in welchen sich viel selczame, wichtige unnd gefarliche hendel zutragen, / gern vornomen, / in dem nemlich, / wie sich Euer
Furstliche
Durchlaucht besorgt, weil ⌊romische
kayserliche
majestet⌋ mit dem hertzogen von Bülich ihren willen behalten, / nicht werd nachlassen das angefangne etwan vornemen, / ⌊hertzog Fridrichen pfalczgraff⌋ und seinem anhange zu gut, / wider ⌊konigliche wird zu Dennemarken⌋ und ire konigreiche, / underthan und lande, / vart zustellen, / wie wirs auch achten, / ins werck mocht gebracht werden. / War aus zu diesen ferlichen geczeiten, / die sonst vol trubsals unnd schweren gedranknissen sein in allen ortern der christenheit, / zu furderst, wie Euer
Furstlichen
Durchlaucht schreiben meldet, / von wegen unnser aller erbfeindts, des ⌊Türken⌋, / nicht kleiner unfal, / land und leut zu unuberwintlichen schaden / mit viel christlichs bluts und guets beider seits vorterbnis / sich mocht begebenn. / Wie dem vorzukomen wer, / loss wir unns / nach unnserm geringen vorstande Euer
Furstlichen
Durchlaucht sorgfeldigkeit, / der gemeinen christenheit zum besten, / domit dieselbte Euer
Furstliche
Durchlaucht weitlofftig / aus hocher vorsichtigkeit, / diesen handel bedencken, / wolgefallen. / Ist auch fast zur sachen nutzlich, hierinne ⌊konigliche
majestet⌋, unnsern allergnedigsten hern, zuersuchen, weil die zuvor umb fried unnd einigkeit zcwischen beids, / als ⌊Dennemarken
⌋ ihr majestet benachpart / unnd dem hause Burgunden zu machen unnd haltenn / sich bearbeit. / Wir sein auch der zuvorsicht, das sich hochgemelte ⌊konigliche
majestet⌋, / wie die von Euer
Furstlichen
Durchlaucht gerhümet, / der eldest unnd hochverstendigst konig / uff Euer
Furstlichen
Durchlaucht angeben unnd erinnern / darczu unbeschwert wirt finden lassen. / Das unns aber Euer
Furstliche
Durchlaucht zuthut messen, / gleich ob wir vonn wegenn des ampts, / das wir in ⌊diesen koniglichen landen⌋, / uns vonn ihr ⌊koniglichen
majestet⌋ ufferlegt, / tragen, / viel zu dieser sachenn furdrung bey ihr koniglichen
majestet vormochten, / geschicht aus sonderer freuntlikeit und gunst, domit unns Euer
Furstliche
Durchlaucht gewogenn / etc. Wir kennen uns aber viel zu einfeltig und gering darczu, das wir ihn in solchen grossen, wichtigen rathschlegen, / zu dieser hanndlung gehörig, / bey ihr ⌊koniglichen
majestet⌋ solch ansehen, / wie unns von Euer
Furstlichen
Durchlaucht wirt zugelegt, / habenn solten. / Nichtswynnigers, / so wol unnser profession noch, / die zu lieb unnd fried anzurichten und stetig zumachen / von Gote ist angeseczt, / auch domit wir unns wilfarig Euer
Furstlichen
Durchlaucht mugenn erczeigen, (wie der unvorborgen, wo mit zuvor ⌊koniglichen wird zu Dennemarken⌋ gedient /) wolle wir unnsern vleis bey hochgemeltem ⌊unnserm aller genedigsten hern⌋ anwenden / und neben anndern hernn ⌊koniglichen rethen⌋ / ihr konigliche
majestet helffen bitten / unnd rathen, / domit mittel unnd wege gefundenn wurden, / diese schwere sache hinzulegen, / daraus unns auch nicht hie im ⌊lande⌋, / wie solchs zuvor mutten, / etwan unfueg unnd unrhue wurd zugetriben, / welchs alles wir Euer Furstlichen Durchlaucht, der wir gernn freuntlich dienen / und derselbten gunst unns thun befhelen, / uff ihr hochwolbedacht schreiben, / unserm einfalt nach, / freuntlicher, wilferiger meynung / nicht haben wollen unangeczeigt lassen. /