Letter #5304
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-09-01
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herrenn, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Branndeburg, in Preüssen, / zu Stetin, Pomern, / der Cassuben und Wenden hertzog, burggraff zu Nurnberg und furst zu Rugen, / unnserm hochgunstigen, liebenn hernn unnd freundt /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunnstiger, lieber her unnd freunndt. / Unnsere freuntliche und vleiswillige dienste zuvorann / etc.
Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben, / neben den zeitungen und zuegeschickten abconterfeytung, / hab wir heutigs tags bey diesem boten erhaltenn, / derwegen wir vor solche gunnstige freuntlikeyt, / unns damit bewisen, / Ewer Furstlichen Durchlaucht mit hochem vleis thun danckenn, / dieselbte auch mit aller freuntlicher wilferung umb Ewer Furstliche Durchlaucht zuvordienen, / wo wir das ummer werden vormugen, / nicht wollen underlassenn. / Und dieweil wir diese zeit unsernn moler nicht bey unns habenn, / schicke wir die conterfeytungen, / wie sie zuvor eingemacht, / Ewer Furstlichen Durchlaucht mit hocher dannksagung wiederumb. / Die von Wolffsbütten hab wir zuvor abgemalet. / Umb die ander, des schlos vor Gent, / do wir nicht unbekannt, wie in einem festen ort das gelegert, / wolle wir zu seiner zeit unns widerumb zuvorleyen Ewer Furstliche Durchlaucht bittenn, / der wir auch fast danncken, / das der unlust durch Hans Nimbschen zuegericht, / des olkaufs halbenn, ist hingelegt. / Von dem zuekunnfftigen reichstage der Cron / hab wir bissher keine gewisse wissenschafft. / Wir vorsehen unns aber teglich der widerkunnft unsers botens von koniglichem hove, / mit dem wir auch den reichstag betreffend geschriebenn. / Was unns der wiederumb wirt einbrengen / und bey im vorczeitungen, / der wir dissmhal, / die Ewer Furstliche Durchlaucht nicht zuvor wuste, / keine habenn, / allennthalbenn wordenn uberkomen, / wolle wir durch eigenen boten Ewer Furstlichen Durchlaucht mit den ersten nicht vorhalten etc. Das sich aber so genntzlich geneigt unnd gunstig im einganng Ewer Furstlichen Durchlaucht irs schreibenn / vonn wegenn unnser erlanngtenn von Gote dem almechtigen gesuntheit (dem wir lob ehre unnd dannck sagenn) erczeigenn, / thue wir derselbten aber und abermals uf das aller vleisigste danncken, / wiederumb Ewer Furstliche Durchlaucht von dem hochsten aller ding schepper / in langwiriger frischer gesuntheit / alle wolfart, / gluckselig wolghen / unnd zunemen / mit grundtlicher innigheit wunschen und bitten, / uns auch hiemit in der selbten Ewer Furstlichen Durchlaucht angefangne lieb unnd gunst vortraulich / befhelenn. /
Datum Heilsberg, / den ersten tag Septembris M D XLIII.
Joannes, von Gotts gnaden bischoff zu Ermelandt
qui supra manu propria subscripsit