Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, herren ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pommern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ unnd ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff zu ⌊Normbergk⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben hern und freunde
In Furstlicher Durchlaucht eigenhanden
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Wie wir negst den andern tagk dits monts von der ⌊Gutstadt⌋ Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋, / das wir uns vorhoften, / es wurde dis mall uff den zog gen ⌊Croka⌋ an koniglichem hoffe / unser vorgessen, / hat uns gefelet. /
Es ist gestrigs tags ein kemmerer von ⌊koniglicher maiestet⌋, unserm allergnedigisten herren, aus ⌊Breske⌋ in ⌊Litten⌋, / an uns allein geschickt, / widderumb koniglichem hoffe nachgeritten, / der uns von koniglicher maiestet fast gnedig schreiben hat geantwort, / welchs dergestalt an uns gestelt ist worden, / das wir uns des zoges nicht haben mugen entledigen, / und uns dorzu, / so vil die kurtze der zeit gibt, / thun schicken, / domit wir den ersten tagk Iulii / in gotlicher hulff / zu ⌊Kraka⌋ mochten einziehen, / do wir, / ader indert underwegen, / Ewer Furstlichen Durchlaucht auch in guter gesuntheit zusehen uns vorhoffen. / Derweil aber im koniglichem ⌊⌋ an uns wirt angezeigt, / das von ⌊romischer koniglicher maiestet⌋ kein antwort ist kommen, / ab diese gesatzte zeit / bis auff sanct Bartholomei tagk mocht vorzogen werden, / und sollen uns dennoch solchs nicht irren lassen, / sonder uf den weg uns machen, / es were dan, das wir gewiss erfuren, / das solche zeit weiter wurde vorlegt. /
Derhalben ist an Ewer Furstliche Durchlaucht unsere freuntliche und vleissige bitt, / so die was von vorlengerung solcher zeit / ader sonst von diesem zoge, / wie sich der thet schicken, / wurde erfaren, / wolde uns des mit den ersten wissenschaft durch eigenen boten mitteilen, / welchs wir umb Ewer Furstliche Durchlaucht, / der gunst wir uns bevelhen, / freuntlich / und in aller wilferigheit zuvordienen erbottig / und schuldig wollen sein. /
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
qui supra manu propria subscripsit