Letter #5278
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1542-03-07
received 1542-03-09 Manuscript sources:
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Dem durchlauchtigen, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, Pommern, der Cassuben und Wenden hertzogk, burggraff zu Normberg und furst zu Rugenn, unserm hochgunstigen, lieben hern und freunde
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t uff unser negst schreiben antwort / und den zedell dorin vorschlossen / hab wir gerne gelesen, / und ist uns fast wolgefallenn, / das E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t ire geschickte uff die tagefart in der Cron abzufertigen hat vorgenommen, / die welche so stille nicht wirt mugen gehalten. / Es werden derhalben E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t bericht uberkommen. / Bei uns ists ungewis, / das ane beiwesen koniglicher m(aieste)t, unsers aller gnedigisten herren, / solche tagleistung solt gehaltenn werden, / derwegen so wir was bestendiges erfaren, / wie wir negst geschrieben, / wolle wir durch eigen boten E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t nicht vorhalten, / und bedancken uns mit sonderm vleis des erbietens, / das uns E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zuwissen gethan, / ab wir iren geschickten an solchen tag / etwas unser sachen mitzugeben gesint weren, / do wir nicht sonders dismal haben auszurichten. /
Was wir aber zu forderung E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t grentz handell / durch unser schreiben / bei unsern guten hern unnd freunden fortzustellen wusten, / dorzu sein wir unbeschwert / und willig, / dan E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t freuntGStA PK, HBA, C1 No 822, 1vlich zudienen, / vil ehre und nutz zuschaffen, / und der uns allenthalben zuvorhalten, / wie auch der achtbar, wolgelert h(er) magister Johan Lomuller, E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t rath und getreuer, wirt anzeigenn, / wolle wir bereitt und begirig werden gefunden. /
Dat(um) Heilsberg, den VII Marcii M D XLII. /
Ioannes, von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt /
Io(an)nes ep(iscopu)s Varmen(sis) etc. ma(n)u p(ro)pria s(ub)s(cripsi)t
Postscript:
Wir haben aus E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t beigelegtem zedell eingenommen, das die uff dem vorharret, / notigzusein, / ein zusammen kommen mit E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t und unsern / neben unsers wirdigen capittels / rethen / von wegen beiderseits zufuhr und kauffmans wahr zuhalten. / Dieweil wir aber in unser ersten in dis unser bischtumb ankunft / von E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ersucht, / ab wir in unsers negsten seligen vorfarn vortrag und bewilligung, / zu Bartenstein aufgericht, / wolten bleiben, / hab wir von uns lassen wissen, / das wir in, / wie er von uns gefunden, / wolten lassen in seinen wirden / und doruber halten, / wie wir auch bisher gethan. / Und sehens nach vor das beste an, / weil wir solchen vortrag uff E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ersuchen nach unsers seligen vorfarn tode volkomilch angenommen, / und beiderseits lands zum besten eintrechtiglich gemacht zusein erkennen, / das dorin kein vorenderung, / ader doruber was neues wurd vorgenommen. / Solchs ist auch unsers w(irdigen) capittels beger und bitt etc.
Was weiter des gewalts halben aus dem balgischenn ampt uff dem unsern gescheen, / und was sonst im zedell erhalten / ist betreffend, / hab wir dem gemelten h(ern) magistro Johan Lomuller an E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zubringen mitgegeben, / die wir freuntlich bittenn im hirinne zugleubenn / und gnediglich zuhorenn. /