Letter #5274
Ioannes DANTISCUS & Tiedemann GIESE to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1542-01-05
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzogen, / burggraffen zu Normbergk und fursten zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freunde /
zu seiner furstlichen durchlaucht eigenhanden
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her unnd freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Wie wir hie diese tage zusamne gekommen, / ist bei uns gewesen / der erbar Absolon Reiman, Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan, / der uns hat angezeigt, / wie ein sententz widder in / von dem officiall zu Konigsberg in einer sachen, / die vor ein ehestifftung wirt a..., ergangen und gesproch... Durchlaucht / hoffgerichte confirmirt, / und dorauff gedrungen mit bestrickung, / das er der unerleslich gnug solt thun, / wie dan sein eingelegte supplicacionn an uns weiter meldet, / dem wir unser vorbitt an Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlicher und nachbarlicher wolmeinung / nicht haben mugen vorsagen / furderlich aus der ursach, / dieweil in diesem falh der gestalt ist geurteilt, / das es nicht vordan in ein beschwerliche gewonheit kuem, / welche den unsern, / die mit Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan vilmall in ehe hendell sich einlassen, / etwan untreglich wurde, / nemlich so das vor ein ehe sold werden angenommen, / in welcher nichts mit zukunfftigenn ader kegenwertigen worten, / die allein die ehe befestigen, / beweislich gescheen ader gehort ist, / auch dorin von den zwistigen personen keine clage und antwort, / wie das recht mitbringt, / mundtlich ist zugelassen vorzutragen, / auch keine gezeuge zufuren / und eyde ausgeben ader anzunehmen / ( weil solche sachen die gewissen ruren ) ..., hat auch solch sacrament die ...rche ungezwungen allwegen gehalten / und freywillig lassen zugehen. /
Hierumb ist unser hochvleissige bitt, Ewer Furstliche Durchlaucht wolde uns beide vorbitter zu diesem neuen jare, / das wir der / mit vil andern in langweriger gesuntheit und aller seligheit wunschen, / freuntlich und gunstiglich erhoren, / unnd gemelten Absolon, iren bedruckten underthan, / dieser unser bitlichen vorschrifft gnediglich lassen genissenn, / domit er seiner ehren / und guther nicht wurd entblost, / der sonst zu einem muglichen abtrag nicht unwillig ist. / Es hat auch Ewer Furstliche Durchlaucht zubedencken, / wo solche gezwungne personen widder iren willen zusamne musten lebenn, / das do nymmer keine friedliche gute ehe gehalten mag werden. / Bitten hierinne, uns mit freuntlichem und wilferigem antwort, / wie wir uns gentzlich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht vorsehen, / bei diesem boten / begegnen, / das wir umb Euer Furstliche Durchlaucht mit unsern freuntlichen din... / und wo wir der widder ... zu wolgefallen m...wert wollen, beschulden. /
Datum Heylsberg, den funften tag Ianuarii M D XLII. /
Ioannes bischoff zu Ermelandt subscripsit
Tidemannus bischoff zu Culmen
Postscript:
Es hat sich diese kurtz vorschinne tage zugetragen, / das unser schults zu GrunenbergJorgen Runaw von Hochenwalde, EwerFurstlichenDurchlaucht underthan, seine tochter in die ehe hat zugesagt. / Nicht lange aber dornach ist er bericht worden, das gedachter Jorg ein eheweib nach im leben hette, / derwegen solche zusag unser schultz nicht hat wollen halten. / Und ist dergestalt diese sache vor uns gekommen, / do beide teil zugegen gestanden. ... clage hab wir den clege...w lassen fragen, / ab er das gestendig, / das sein eheweib noch lebte, / hat er geantwort, / er wer von ir durch die geistliche obirkeit im balgischen gescheiden, / sein scheidbrieff gewiesen / und freimutig bekant, / das er mit demselben weib in einer stuben wer begriffen, / do er het mussen zusagen, sie zur ehe zunehmen, / doruff in der pfarrer zur Lignaw, / der nach lebt, / offentlich / mit ir vortreuet, / und er dornach mit ir in einem hoffe ein zeit lang in der ehe gedienet / und die mit ir gebraucht, / dornach aber von ir gegangen / und bis ins neunde jar ausgeblieben. / In mitler zeit het sie bei einem andern haus gehalten / und kinder mit im gezogen, / woruff er von der balgischen geistlichen obirkeit von ir wer los und frei gesprochen etc. Uff solch sein offentlich bekentnus / hab wir zu rechte gesprochen, / das gedachter Jorg solcher ehe, von seinem pfarrer mit gemeltem seinem weibe getreuet / und mit ir der ehe gepflogen, / dieweil sie lebte, / wie alle gotliche und christliche rechte mitbrengen, / nicht muge los gegeben werden, / und derhalben unsern schultzen mit seiner tochter solcher zusag entledigt, / das wir ...stlicher weis EwerFurstlichenDurchlaucht nicht ...gen / aus hochem furstlichen vorstand zuerkennen, / ab das ein ehe sein mag, / do kein zukunftige, / vilweniger kegenwertige worte beweislich gescheen sein, / auch kein gewalt in frischer that geclagt ader bewiesen, / dieweil die von eÿnander under EwerFurstlichenDurchlaucht gescheiden werden, / die mit kegen wertigen worten / per verba de presenti / zusamne gegeben / und vortrauet sein, / mit vleis bittende, diesen unsern bericht uns gunstiglich wolde zu gut haldenn. /
Datumut in litteris etc.
Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt /