» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
Copyright © Laboratory for Source Editing and Digital Humanities AL UW

All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced or transmitted in any form or by any means, electronic or mechanical, including photocopy, recording or any other information storage and retrieval system, without prior permission in writing from the publisher.

Letter #5274

Ioannes DANTISCUS & Tiedemann GIESE to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1542-01-05


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 810

Auxiliary sources:
1register in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 14 320, f. 49r
2register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 386

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 810, p. 427-428 (German register)
2BENNINGHOVEN No. 154a, p. 78 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stetin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzogen, / burggraffen zu Normbergk und fursten zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freunde /

zu seiner furstlichen durchlaucht eigenhanden

Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her unnd freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /

Wie wir hie diese tage zusamne gekommen, / ist bei uns gewesen / der erbar Absolon Reiman, Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan, / der uns hat angezeigt, / wie ein sententz widder in / von dem officiall zu Konigsberg in einer sachen, / die vor ein ehestifftung wirt a..., ergangen und gesproch... Durchlaucht / hoffgerichte confirmirt, / und dorauff gedrungen mit bestrickung, / das er der unerleslich gnug solt thun, / wie dan sein eingelegte supplicacionn an uns weiter meldet, / dem wir unser vorbitt an Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlicher und nachbarlicher wolmeinung / nicht haben mugen vorsagen / furderlich aus der ursach, / dieweil in diesem falh der gestalt ist geurteilt, / das es nicht vordan in ein beschwerliche gewonheit kuem, / welche den unsern, / die mit Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan vilmall in ehe hendell sich einlassen, / etwan untreglich wurde, / nemlich so das vor ein ehe sold werden angenommen, / in welcher nichts mit zukunfftigenn ader kegenwertigen worten, / die allein die ehe befestigen, / beweislich gescheen ader gehort ist, / auch dorin von den zwistigen personen keine clage und antwort, / wie das recht mitbringt, / mundtlich ist zugelassen vorzutragen, / auch keine gezeuge zufuren / und eyde ausgeben ader anzunehmen / ( weil solche sachen die gewissen ruren ) ..., hat auch solch sacrament die ...rche ungezwungen allwegen gehalten / und freywillig lassen zugehen. /

Hierumb ist unser hochvleissige bitt, Ewer Furstliche Durchlaucht wolde uns beide vorbitter zu diesem neuen jare, / das wir der / mit vil andern in langweriger gesuntheit und aller seligheit wunschen, / freuntlich und gunstiglich erhoren, / unnd gemelten Absolon, iren bedruckten underthan, / dieser unser bitlichen vorschrifft gnediglich lassen genissenn, / domit er seiner ehren / und guther nicht wurd entblost, / der sonst zu einem muglichen abtrag nicht unwillig ist. / Es hat auch Ewer Furstliche Durchlaucht zubedencken, / wo solche gezwungne personen widder iren willen zusamne musten lebenn, / das do nymmer keine friedliche gute ehe gehalten mag werden. / Bitten hierinne, uns mit freuntlichem und wilferigem antwort, / wie wir uns gentzlich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht vorsehen, / bei diesem boten / begegnen, / das wir umb Euer Furstliche Durchlaucht mit unsern freuntlichen din... / und wo wir der widder ... zu wolgefallen m...wert wollen, beschulden. /

Datum Heylsberg, den funften tag Ianuarii M D XLII. /

Ioannes bischoff zu Ermelandt subscripsit

Tidemannus bischoff zu Culmen

Postscript:

Es hat sich diese kurtz vorschinne tage zugetragen, / das unser schults zu GrunenbergJorgen Runaw von Hochenwalde, EwerFurstlichenDurchlaucht underthan, seine tochter in die ehe hat zugesagt. / Nicht lange aber dornach ist er bericht worden, das gedachter Jorg ein eheweib nach im leben hette, / derwegen solche zusag unser schultz nicht hat wollen halten. / Und ist dergestalt diese sache vor uns gekommen, / do beide teil zugegen gestanden. ... clage hab wir den clege...w lassen fragen, / ab er das gestendig, / das sein eheweib noch lebte, / hat er geantwort, / er wer von ir durch die geistliche obirkeit im balgischen gescheiden, / sein scheidbrieff gewiesen / und freimutig bekant, / das er mit demselben weib in einer stuben wer begriffen, / do er het mussen zusagen, sie zur ehe zunehmen, / doruff in der pfarrer zur Lignaw, / der nach lebt, / offentlich / mit ir vortreuet, / und er dornach mit ir in einem hoffe ein zeit lang in der ehe gedienet / und die mit ir gebraucht, / dornach aber von ir gegangen / und bis ins neunde jar ausgeblieben. / In mitler zeit het sie bei einem andern haus gehalten / und kinder mit im gezogen, / woruff er von der balgischen geistlichen obirkeit von ir wer los und frei gesprochen etc. Uff solch sein offentlich bekentnus / hab wir zu rechte gesprochen, / das gedachter Jorg solcher ehe, von seinem pfarrer mit gemeltem seinem weibe getreuet / und mit ir der ehe gepflogen, / dieweil sie lebte, / wie alle gotliche und christliche rechte mitbrengen, / nicht muge los gegeben werden, / und derhalben unsern schultzen mit seiner tochter solcher zusag entledigt, / das wir ...stlicher weis EwerFurstlichenDurchlaucht nicht ...gen / aus hochem furstlichen vorstand zuerkennen, / ab das ein ehe sein mag, / do kein zukunftige, / vilweniger kegenwertige worte beweislich gescheen sein, / auch kein gewalt in frischer that geclagt ader bewiesen, / dieweil die von eÿnander under EwerFurstlichenDurchlaucht gescheiden werden, / die mit kegen wertigen worten / per verba de presenti / zusamne gegeben / und vortrauet sein, / mit vleis bittende, diesen unsern bericht uns gunstiglich wolde zu gut haldenn. /

Datumut in litteris etc.

Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt /