Letter #5266
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-09-05
received Lyck (Ełk), 1541-09-16 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, in Preussen, zu Stetin, / Pomern, der Cassuben unnd Wenden hertzog, burggraff zu Normbergk und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben hern und freunde
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herre und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Uns ist gestrigs tags Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben, den andern tag dits monts zu Konigsberg ausgangen, / mit des reichs abschiedt, / und was sonst in Ewer Furstlichen Durchlaucht brieffe vorschlossen, / zukommen. / Thun uns derhalben gen Ewer Furstliche Durchlaucht uff das vleissigst bedancken, / und wollen widderumb alles das jenige, das des orts von solchen und andern hendeln an uns gebracht wirt, / Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht vorhaltenn, / doneben auch alle unser vormuglicheit dorzu thun, das wir zu ehren und nutz Ewer Furstlichen Durchlaucht fueglich und dinlich erkennen, / wie wir dan alwege gethan / und vordan wirglich zuerzeigen uns erbiethen, / nemlich in dem, das wir bei koniglicher maiestet, unserm aller gnedigisten herren, Euer Furstlichen Durchlaucht sachen, / die uns hie im lande, / auch in der Cron alle samptlich mit anruren, / zu gut und furdernus werden mugen vortstellen. / Des bitten wir Ewer Furstliche Durchlaucht sich gentzlich zu uns wolde vorsehen, / und so die was bei koniglicher maiestet und andern hoen stenden, / do wir bekant, / so vil von uns muglich / wil ausgericht haben, / wolde uns Ewer Furstliche Durchlaucht solchs lassen wissen. / An unserm gutwilligen und dinstlichem gemuet, / das wir zu Ewer Furstlichen Durchlaucht tragen, / sol uns, / so weit unser schlecht und geringer vorstandt reicht, / nichts abgehen, / worinne wir ymer nutzlich / und uns Ewer Furstlichen Durchlaucht wilferig, / so vil an uns ist, / mugen sein, / und solchs mit der that beweisen, / dan uns Ewer Furstliche Durchlaucht in allem zuvorhalten / und freuntlich zudienen / sein wir gentzlich gevlissen, / welchs wir zu danckbarm antwort Ewer Furstlichen Durchlaucht uff derselben freuntlich und vortraulich schreiben / nicht haben wollen / gantz zugethaner weis / unangezeigt lassen. /
Datum Heylsberg, den funften Septembris M D XLI. /
Ioannes von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt
qui supra manu propria subscripsit