Uns ist gestrigs tags E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊⌋, den andern tag dits monts zu ⌊Konigsberg⌋ ausgangen, / mit des reichs abschiedt, / und was sonst in E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t brieffe vorschlossen, / zukommen. / Thun uns derhalben gen E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t uff das vleissigst bedancken, / und wollen widderumb alles das jenige, das des orts von solchen und andern hendeln an uns gebracht wirt, / E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t nicht vorhaltenn, / doneben auch alle unser vormuglicheit dorzu thun, das wir zu ehren und nutz E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t fueglich und dinlich erkennen, / wie wir dan alwege gethan / und vordan wirglich zuerzeigen uns erbiethen, / nemlich in dem, das wir bei ⌊koniglicher m(aieste)t⌋, unserm aller gnedigisten herren, Euer F(urstlichen) D(urchlauch)t sachen, / die uns hie im ⌊lande⌋, / auch in der ⌊Cron⌋ alle samptlich mit anruren, / zu gut und furdernus werden mugen vortstellen. / Des bitten wir E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t sich gentzlich zu uns wolde vorsehen, / und so die was bei ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋ und andern hoen stenden, / do wir bekant, / so vil von uns muglich / GStA PK, HBA, C1 No 790, 1 unnumbered wil ausgericht haben, / wolde uns E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t solchs lassen wissen. / An unserm gutwilligen und dinstlichem gemuet, / das wir zu E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t tragen, / sol uns, / so weit unser schlecht und geringer vorstandt reicht, / nichts abgehen, / worinne wir ymer nutzlich / und uns E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t wilferig, / so vil an uns ist, / mugen sein, / und solchs mit der that beweisen, / dan uns E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t in allem zuvorhalten / und freuntlich zudienen / sein wir gentzlich gevlissen, / welchs wir zu danckbarm antwort E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t uff derselben freuntlich und vortraulich schreiben / nicht haben wollen / gantz zugethaner weis / unangezeigt lassen. /