» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5263

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-06-24


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 775

Auxiliary sources:
1register in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 14 320, f. 45v-6r
2register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 336

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 775, p. 410-411 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, Pomern, / der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben hern und freunde

Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dinste zuvoran. /

Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben, geben zu Konigsberg den XIX dits monts, / hab wir gestrigs tags erhalten und doraus gerne vornommen, / das die den edlen, ernvhesten, des hern woiwoden zu Plotzke schwester sohn gnediglich uff unser commendacion gehort / und von sich gelassen, / dovor wir Ewer Furstlichen Durchlaucht mit hochem vleis dancken. / Wollen auch solchs in eim grossern, worinnen wir derselben zu willen mugen sein, / freuntlich vordienen. /

Was weiter Ewer Furstliche Durchlaucht ires heubtmans zu Ortelsburg angebenn anzeigt, / das die unsern weit uber unser grentzenn uff Ewer Furstlichen Durchlaucht grunde / beuten setzen / und an dem nicht gesettigt, / auch Ewer Furstlichen Durchlaucht leuten solche arbeit zuvolziehen in dem iren / vorbieten, / dem nachzu kommen / und der warheit wissenschaft zuhaben, / beduncket uns (so weit es Ewer Furstlichen Durchlaucht gefellig /) nutzlich zusein, / das Ewer Furstliche Durchlaucht ein tag dieser zeit thet ansetzen, / und gedachtem haubtman jemants von den iren zugeben, / der mit unserm heubtman uff Seheburg, / dem wir auch einen von den unsern zu wollen stellen, / an bekuemen ortte zusamne kuemen / und beredung, auch besichtigung, / so vil derhalben nottigk, / undereinander hetten, / auch beiderseits vorhorten der sachen gelegenheit, / so sie sich aber derhalben nicht mochten vortragen, / ader under sich des falhs eins werden, / das als denne, / dieweil es umb landtsgrentzen zuthun ist, / ein ander tag zu volkomner besichtigung, / wan das laub und gras vor bei ist, / wurde benuhmet, / dohin dan Ewer Furstliche Durchlaucht ire rethe, / und wir die unser statlich mit beweis und anzeigung zu solchen grentzen gehorig / theten vorordenen, / domit solcher zanck wurde uffgehaben. / Wir wolten jo nicht gerne uns anders, dan freuntdinstlich und gut nachbarlich gen Ewer Furstliche Durchlaucht halten, / sein auch in keinen dingen begirig / des, / was uns mit gutem rechte nicht solte zukommen. /

Des molbaues halben / vorsehe wir uns, das Ewer Furstliche Durchlaucht diese tage von uns und unserm wirdigen capittell / entlichen bericht entpfangen, / und sein auch nicht dawidder, / das von dem edlen, ernfesten hern Friederichen von der Olsnitz, Ewer Furstlichen Durchlaucht rath und obermarschalh, / zwuschen hie und Michaelis negstkunftig, / wie vorlassen, / solcherbaw, / so weit er uff unser kirchen und des wirdigen capittels teill und bodem sich erstreckt, / ane weitern vorzog werde gentzlich abgethan und gebrochen, / wie dan solchs Ewer Furstliche Durchlaucht laut ires schreibens / zuthun bevolhen. /

Das aber gemelter Ewer Furstlichen Durchlaucht marschalh anzeigt, / das gewonliche strassen solten vorhauen sein, / ( von forten hats ein ander ansehen ) wer gut, / das doneben die stellen, / wo solche vorhinderung widder gemeine vortrege zugericht, / weren nemlich ausgedruckt. / So bald wir uns der erkunden, / wolle wir uns der billicheit nach Ewer Furstlichen Durchlaucht, wie wir alweg gespurt sein / und gethan, / wilferig beweisen, / dan derselbten vil angenehmer, freuntlicher dinst und nachbarlichen willen wirglich zuthuenn, / sein wir geflissen. /

Datum Heilsberg, XXIIII Iunii MDXLI. /

Ioannes, von Gots gnadenn bischoff zu Ermelandt /