E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊⌋, geben zu ⌊Konigsberg⌋ den XIX dits monts, / hab wir gestrigs tags erhalten und doraus gerne vornommen, / das die den edlen, ernvhesten, des hern ⌊woiwoden zu Plotzke⌋ ⌊schwester⌋ ⌊sohn⌋ gnediglich uff unser commendacion gehort / und von sich gelassen, / dovor wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t mit hochem vleis dancken. / Wollen auch solchs in eim grossern, worinnen wir derselben zu willen mugen sein, / freuntlich vordienen. /
Was weiter E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t ires ⌊heubtmans zu Ortelsburg⌋ angebenn anzeigt, / das ⌊die unsern⌋ weit uber unser grentzenn uff ⌊E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t grunde⌋ / beuten setzen / und an dem nicht gesettigt, / auch E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊leuten⌋ solche arbeit zuvolziehen in dem iren / vorbieten, / dem nachzu kommen / und der warheit wissenschaft zuhaben, / beduncket uns (so weit es E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t gefellig /) nutzlich zusein, / das E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t ein tag dieser zeit thet ansetzen, / und gedachtem ⌊haubtman⌋ jemants von den iren zugeben, / der mit unserm ⌊heubtman uff Seheburg⌋, / dem wir auch einen von den unsern zu wollen stellen, / an bekuemen ortte zusamne kuemen / und beredung, auch besichtigung, / so vil derhalben nottigk, / GStA PK, HBA, C1 No 775, 2 unnumbered undereinander hetten, / auch beiderseits vorhorten der sachen gelegenheit, / so sie sich aber derhalben nicht mochten vortragen, / ader under sich des falhs eins werden, / das als denne, / dieweil es umb landtsgrentzen zuthun ist, / ein ander tag zu volkomner besichtigung, / wan das laub und gras vor bei ist, / wurde benuhmet, / dohin dan E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t ire ⌊rethe⌋, / und wir ⌊die unser⌋ statlich mit beweis und anzeigung zu solchen grentzen gehorig / theten vorordenen, / domit solcher zanck wurde uffgehaben. / Wir wolten jo nicht gerne uns anders, dan freuntdinstlich und gut nachbarlich gen E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t halten, / sein auch in keinen dingen begirig / des, / was uns mit gutem rechte nicht solte zukommen. /
Des molbaues halben / vorsehe wir uns, das E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t diese tage von uns und unserm ⌊w(irdigen) capittell⌋ / entlich(en) ⌊⌋ entpfangen, / und sein auch nicht dawidder, / das von dem edlen, ernfesten h(ern) ⌊Friederichen von der Olsnitz⌋, E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t rath und obermarschalh, / zwuschen hie und Michaelis[1] negstkunftig, / wie vorlassen, / solcherbaw, / so weit er uff ⌊unser kirchen und des w(irdigen) capittels teill und bodem⌋ sich erstreckt, / ane weitern vorzog werde gentzlich abgethan und gebrochen, / wie dan solchs E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t laut GStA PK, HBA, C1 No 775, 3 unnumbered ires schreibens / zuthun bevolhen. /
Das aber gemelter E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ⌊marschalh⌋ anzeigt, / das gewonliche strassen solten vorhauen sein, / ( von forten hats ein ander ansehen ) wer gut, / das doneben die stellen, / wo solche vorhinderung widder gemeine vortrege zugericht, / weren nemlich ausgedruckt. / So bald wir uns der erkunden, / wolle wir uns der billicheit nach E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t, wie wir alweg gespurt sein / und gethan, / wilferig beweisen, / dan derselbten vil angenehmer, freuntlicher dinst und nachbarlichen willen wirglich zuthuenn, / sein wir geflissen. /