Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stettin⌋, / ⌊Pommern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hachgunstigen, lieben hern unnd freunde /
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her und freundt. Unsere freuntliche und vleis willige dinste zuvoran. /
Wir haben gestriges tages gegen abende Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋, den VI Novembris zu ⌊Konigsberg⌋ gegeben, / entpfangen / und lesennde vornommen, / und erstlichen gantz gerne vormerckt, das Ewer Furstliche Durchlaucht des jenigen, so wir aus sonderer zuneigung von wegen des erbarn ⌊Jorgen von Gelwalden⌋ angewant, / keinen misfallen haben, sonder wol zufrieden sein, / welchs auch nicht anders, dan aus gneigter wolmeinung / und unser gewonlicher guttigheit, / doch an ruhm, / domit wir iderman gerne helfen wolten, geschehen ist. / Dieweil wir aber weiter mit sterckerm bericht der unsern, auch dem part nicht angelangt werden, / lassen wirs mit der besichtigung beruehen, / dan wir sein jo ungemeint solcher ader dergleichen auch grosser vorfallender irrung halben / uns aus Ewer Furstlichen Durchlaucht lieb, / freuntschaft und eintrechtiger nachparschaft zusondern ader zubegeten. / Das freuntlich dancken, so Ewer Furstliche Durchlaucht des hoppens halbenn gebraucht, / ist zum uberflus / und unnottiggewest, dan wir sonst unser freuntlich gemut in grossern Ewer Furstlichen Durchlaucht zubeweren gewilligt sein. / Was die vorschiebung und erstreckung der besichtigung des molbaues / bis uff kunftigen frueling belangen ist, / weren wir, / so vil an uns wol begnugig, / von wegen der geschefte, so Ewer Furstliche Durchlaucht vorgefallen, / und das Ewer Furstliche Durchlaucht in der langwirigen sachen die littauischen und masauischen grenitzen betreffend mit ⌊koniglicher maiestet⌋, unserm aller gnedigsten hern, entliche orterung und besichtigung gewarten, / haben wir fast gerne und mit freuden vornommen, / der wegen es Ewer Furstliche Durchlaucht zu itziger angestelter besichtigung den ersten Decembris / die irigen zu schicken schwer fallen wolte. / Wollen derwegen solchs unserm ⌊wirdigen capittel⌋ vormelden, unnd was wir bei demselben erhalten / und uns in dem mit in entschlissen werden, / sal Ewer Furstliche Durchlaucht, die wir in gotliche beschutzung zu langwiriger seliger gesuntheit und glugseligem regiment / thun befelhen, / unvorhaltenn bleiben. / Von neuen gezeitten ist desgleichen itzund bei uns nichts, / das wissens ader schreibens wirdig were. / Was uns aber ferner zukompt, / sal Ewer Furstliche Durchlaucht, der wir in aller freuntlicheit zuwilfarn gevlissen, nicht unangezeygt bleiben.
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋
Idem qui supra manu propria subscripsit