Dem durchlauchten, hochgebornen fursten unnd herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pommern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogk, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rug[en]⌋, unserm hochgunstigen, lieben hern und freunt.
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt, / unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Wir haben gestrigs tags Ewer furstlichen Durchlaucht und des hochwirdigsten, durchlauchten, hochgebornen fursten, / hern ⌊Wilhelms⌋, ertzbischoff zu ⌊Riege⌋, / marggraff zu ⌊Brandenburg⌋ etc. ⌊⌋ erhalten und gerne gelesen. / Wie uns aber Ewer furstliche Durchlaucht anzeigt dis mal von zeitungen, / die gewis sein, / nicht sonders zu haben, / ist dergestalt auch bei uns auch. / Nichts wenigers sein uns von ⌊koniglicher majestet⌋, unserm allergnedigisten herren, / und andern guthen freunden ⌊⌋ zukammen, / zur ⌊Wilne⌋ den XII dits monats ausgangen, / dorinne uns wirt angezeigt, das die ⌊konigliche majesteten⌋ alle semptlich in guether, (: Got hab lob, :) gesuntheit sein, und mit der jagt sich belustigen, / doneben auch, das zwuschen ⌊koniglicher majestet⌋, unserm hern, / und ⌊romischer koniglicher majestet⌋ besondere grosse liebe und freuntschaff teglich wachsse und nichts widdrigs von beiden teylen werde vorgenommen, / was ⌊Hungern⌋ angehet. / Wiewol etliche sein, die uff des gebornen erben seiten sich beweisen, / so wil dennoch derhalben unser her / von liebe, die ir majestet zu fried und einigkeyt tregt, / zu keinem kriege und christlichs blutsvorgissen sich lassen einfuren, / derwegen auch zu romischer koniglicher majestet willen gneigt, / woraus gevolget, / das furbaskonig ..., unser herr, / alweg i[ren] botschaffter an romischer koniglicher majestet hoffe / unnd widderumb an unsers hern hoffe romischer koniglicher majestet den iren halten werden, / das zuvor im brauch nicht gewesen, / woraus sich besonder vortrauen und glauben zwuschen beiden erweiset. /
Das aber der her ⌊Laski⌋ in ⌊Hungern⌋ etliche schlosser sol haben eingenommen, / kan nicht anders, dan von beider teil vorwilligung gescheen sein. /
Was uns weiter von diesen und andern ortern wirt zukommen, wolle wir Ewer furstlichen Durchlaucht nicht bergen, / die wir freuntlich bitten, / so vil uns zu wissen zymet, / wolde mitteilen, was die negste botschafft aus ⌊Litten⌋ vorgebracht / und wormitte die von Ewer furstlichen Durchlaucht abgericht. / Wolde auch beigelegten brieff dohin er gehort lassen fertigen, / welchs wir umb Ewer furstliche Durchlaucht, der wir von Gote alle seligheit wunschen und bitten, / mit unsern freuntlichen dinsten gerne wollen beschulden. /
Vor das ⌊⌋ uns zugeschickt, / thue wir Ewer furstlichen Durchlaucht freuntlich dancken, / wiewol wir es vor etlichen wochen gehabt / und dorauff ⌊⌋, wie aus beigelegter zedell zuvornehmen. / Es were nicht gut, das kein glaub / und nemlich zwuschen solchen heupten sein solte etc.
Auch bitten wir antwort uff unser und unsers ⌊wirdigen capitels⌋ schreiben / von wegen des unleidlichen baut der mulhen bis uff unser seitten und boden erstreckt, / das der wurd / ane unlust, der doraus volgen mochte, / abgethan. /