Dem durchlauchten, hochgebornenn fursten und hern, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Prewssen⌋, zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pomernn⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lÿben hernn und freundtt
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lÿber her und freundt. / Unser freuntliche, wÿllige dinst mit aller wÿlferiger erbiethung zuvoran. /
Uns sein dÿsen thag von Ewer Furstlichen Durchlaucht dreÿ brive, ungeferlich den XXVI dÿts monts geben, zu komen, / in dem ⌊⌋ Ewer Furstliche Durchlaucht unss erÿnnert der grentzen halben, / so zwischen ⌊dis orts⌋ und Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊landen⌋ nottorfftig sein zu betzÿhen, / doruff wir nicht anders wÿssen, / dan das wir, / dyweÿl wir im ⌊colmischen bÿschtum⌋ gewesen, / Ewer Durchlaucht angetzeÿgt, / uff welche zeÿtt und stelle Ewer Durchlaucht yre ⌊rethe⌋ nicht weÿt vonn ⌊Lawthenberg⌋ / und der edel her ⌊colmischerr castellann⌋, / den solche grentze betreffen, / doselbst hin perssonlich komen soldt. / Mitler zeÿt seÿ wir uber ein gantz jar lang in keÿnner ⌊dÿser lande thagfarth⌋ gewesenn, / wÿssen auch derwegennn Ewer Furstlichen Durchlaucht ader andern dÿser lande ⌊koniglicher maiestet⌋, unsers allergnedigsten hernn, ⌊rethen⌋ / keynnen bericht zu thun. / So uns aber gruntlichern bescheÿdt Ewer Durchlaucht, / was hir ÿn zu thun, / und das unss auch zu steth, / wirdt zuschreÿbennn, / wolle wir uns unbeswert wÿllig gen Ewer Furstliche Durchlaucht halthen etc.
Im andren ⌊⌋ Ewer Furstliche Durchlaucht antzeygen dÿ gemeÿnnenn gebrechennn / der muntz und gesind lohns und Ewer Durchlaucht ⌊rethe⌋ und ⌊der unser⌋ zusamne khomen etc. Wÿ wol wÿr nichts dergleychen vorstanden, / so wolle wir uns dennoch mit den unsern derwegen beredenn / und zu gelegner zeÿtt, so vÿl uns muglich, nicht misfellig antwurt Ewer Durchlaucht lassen wÿssen etc. Dass schÿssen aber hab wir auch muntlich, / do wir von den unsern negst dÿ pflicht eynnhomenn, / vorbothen. / Wir wolten wol, das Ewer Furstliche Durchlaucht rechten bericht hette, wÿ es beÿ den ÿren wirt gehalthen, / dass dÿ unsern etliche mit buchssenn solten geshen seÿn, / und solch antwurt gegeben, / sy wusten nichts von dem vorboth, / wolthe wir der nhamenn / und wer sy weren gerne wÿssen, / solthen irer byllicher straff nicht entghen etc.
Der drÿtt Ewer Durchlaucht ⌊⌋ thut uns befelhen den gestrengen ⌊Wolff Nhatast⌋, / den wir gern von Ewer Furstlichen Durchlaucht beÿ unss wollen habenn / und im gunst und guthen wÿllen ertzeÿgen, / auch sunst thun in allen andren sachennn an uns von Ewer Furstlichen Durchlaucht gesonnenn, / wass der selbten gefellig und lyb yst, / dan Ewer Furstliche Durchlaucht uns mit freuntlichen dynsten zuvorhalthen / sein wir erbottig und gantz wÿllig. /