Unnser freundlich diennst zuvornn.
Erwirdiger in Goth, besonnder lieber freundt und nachpar. /
Seinthemal Euer Lieb sich uf unnser gethanes jungstes schreibenn bey irem wirdigenn ⌊capitel zur Guttstadt⌋ wegenn des heuptprivilegii unnd eczlicher clenodienn, / welchs beides magister ⌊Iacobus Deutzschmann⌋ seliger ettwann thumdechant zu ⌊Khonigsperg⌋ vonn der kirchenn daselbs abhenndig unnd weck gebracht, vleissig wollenn erkundigenn unnd nodturfftige nachforschung darauf wennden lassenn. / Und demnach darinnenn sich der gebure uf fernner annsuchenn zuvorhaltenn erbottenn. /
Wie dan Euer Lieb ⌊⌋ bedatumbdt ⌊Heilsbergk⌋, denn XI Septembris verlauffenem funfunndvirtzigstenn jahres fernner mitbrigen. Alss thun wir unnss gegenn Euer Lieb solches wolmeÿnennden erbithenns halbenn höchlichen bedanngken und zweiffelnn nicht Euer Lieb habenn solchen irem freundlichenn erbietten treulichen nachgeseczt unnd wie ist umb denn bemelthenn hanndell gelegenn erfarenn. /
Hirumb unnser nachberlichs bittenn Euer Lieb wollenn unns durch ir schreibenn wes sie sich disfals erkundigt, / damit wir unnss weithers darnach zurichten guttlichenn eröffenenn, / dann wir gewislichenn eigenntlichen grundt, dass bemelther magister ⌊Deutzschman⌋ die privilegia unnd clenodia nach der ⌊Guttstadt⌋ bracht, auch das ⌊capittel⌋ zu seinenn handen genohmen. /
Derhalbenn wollenn wir solche einmahl bey Euer Lieb ⌊capitel zur Guttstadt⌋ unnd unnser thumkirchen zw ⌊Konigsperck⌋ enntfrembdett wissenn, / ader die wege suchenn darumb unns Euer Lieb nicht zuvordenncken, damit wir des benannthenn habhaftig mogenn, / versehenlich Euer Lieb bey irem capittel verschaffen werden, / uff das sie sich hirinnenn nachbarlicher unverweislicher gebur erzeigenn. Das sein wir umb Euer Lieb freundlichenn zuvordienenn gewogen.
Vonn Gots gnadenn ⌊Albecht marggrave zu ⌊Brandemburgk⌋, inn ⌊Preussenn⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pommern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wennden⌋ herzog⌋, burggrave zu ⌊Nuremberg⌋ und furst zu ⌊Rugenn⌋, etc. manu propria subscripsit