Den ersamen und namhaftigen hern ⌊burgermeister und rathman der koniglichen stad Dantzig⌋, unnsernn besonndern, guetten freunden.
Unnserenn freuntlichenn grues und alles guets zuvoran. Ersame, namhafftige herren, besonndere, guette freunde.
Wie Ewer Erbarkeit in ihrem ⌊⌋, / das wir gesteriges thags erhaltenn, / von unns furdern, / schicke wir diesse beigebundene briefe mit ihren copienn / der zuvorsicht, / so sich solchem schreibenn andere ⌊herren rethe⌋ auch werden vorgleichenn, / soll den ersamenn hern geladenen burgermeistern / nicht unnutzlich sein. / Wir habenn uf nechst gehaltener ⌊thagfart⌋ / mit Ewer Erbarkeit geschicktenn rede gehabt / von wegenn unsers unmundigen ohemenn ⌊Jorgenn Scholtzen⌋, / ob die sache freuntlich mocht vortragen werden. / Dieweil aber das inventarium, / noch laut der koniglichen restitucion, uns nicht zu kompt, / wisse wir uns in diesenn handell nicht einzulassenn. / Bitten uns zubeantwurtenn, / danebenn auch von wegenn des schulmeisters von der schalmei an der Passarienn, / der etlichen unsern armen leuthen hat abgesagt, / wie seine brive, die wir den hern geschicktenn mitgegeben, / anzeigenn. / Was hierinne ist furgenhomenn, / bitten wir uns Ewer Erbarkeit, die wir gotlichen gnadenn befelhenn, / wissenn zu lassenn.